Tom Herzog

Laut Verordnungsentwurf

Gastro-Öffnung: Offenbar doch Registrierungspflicht geplant

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Für Gastro und Freizeiteinrichtungen – Verordnungsentwurf im Wiener Rathaus eingelangt.

Wien. Offenbar ist beim Besuch eines Gastlokals oder von Freizeiteinrichtungen sehr wohl eine Registrierung von Gästen bzw. Kunden angedacht. Man habe den Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums nun genau geprüft, teilte ein Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) der APA mit. In diesem sei doch vorgesehen, dass Name und E-Mail-Adresse angegeben werden müssen, hieß es.

Voraussetzung für den Besuch eines Cafes oder Restaurants oder auch von Bädern ist somit nicht nur ein Test bzw. eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung - wobei für diese Variante ein ärztliches Attest nötig ist. Auch die Hinterlegung von persönlichen Daten ist zumindest laut dem Entwurf geplant. Wien, so wurde betont, unterstütze diese Maßnahme.

Video zum Thema: Matthias Winkler über die geplante Registrierungspflicht bei Gastro-Öffnung

Maskenpflicht für Kellner

Für das Personal gelten ebenfalls Regeln. Ein Coronatest muss hier mindestens einmal die Woche absolviert werden, auch soll es Maskenpflicht etwa für Kellner geben. Zwischen den Tischen wird - so ist zumindest geplant - ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Eine Öffnung von Lokalen soll von 5.00 bis 22.00 Uhr möglich sein.

Laut Rathaus-Informationen soll der Entwurf am Montag verschickt werden. Er ist nun auch für Wien in vollem Umfang relevant, nachdem Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Donnerstag verkündet hat, doch auch die Gastronomie am 19. Mai aufsperren zu wollen. Hier hatte es bis zuletzt Spekulationen gegeben, dass dies zumindest indoor erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen soll.

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