Regierung

Weiter warten auf Bundesstaatsanwaltschaft

26.05.2026

Die Bundesstaatsanwaltschaft ist noch immer nicht in Begutachtung. 

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© APA/TOBIAS STEINMAURER
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Anfang Mai kündigte NEOS-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger an, dass der Gesetzesentwurf für die Bundesstaatsanwaltschaft noch im Mai in Begutachtung gehen soll. Das wird sich wohl nicht mehr ausgehen. Bei den Pinken ist mittlerweile von Anfang Juni die Rede. Noch zurückhaltender zeigen sich die Koalitionspartner ÖVP und SPÖ. 

Aus dem von Anna Sporrer (SPÖ) geführten Justizministerium heißt es auf oe24-Anfrage: "Es wurden viele Gespräche auf unterschiedlicher Ebene geführt und aktuell befinden wir uns in der politischen Abstimmung. Das Justizministerium hat seine einfachgesetzliche Legistik bereits vorgelegt. Ebenso gibt es einen Entwurf des Verfassungsdienstes, dieser entspricht jedoch noch nicht den politisch vereinbarten Grundlagen." Wichtig sei jedenfalls, dass den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprochen werde. Und dieser habe wiederholt betont, "dass eine wirksame Gewaltenteilung nur gewahrt bleibt, wenn die Staatsanwaltschaft vor jeglicher politischer Einflussnahme geschützt ist."

Daher sei eine parlamentarische Kontrolle auch "nicht richtig". Stattdessen befürworte man eine "gerichtliche Kontrolle, deren Unabhängigkeit verfassungsrechtlich abgesichert ist." Sporrer sei aber jedenfalls zuversichtlich, dass "diese unterschiedlichen Auffassungen bald ausgeräumt werden", heißt es aus ihrem Büro gegenüber oe24. 

Budgetbegleitgesetz bindet Ressourcen 

Von den NEOS heißt es gegenüber oe24 jedenfalls, dass nur noch Details "auf technischer Ebene" geklärt werden müssten und eine Einigung Anfang Juni daher möglich sei. Vor allem die Verhandlungen zum Budgetbegleitgesetz, das noch diese Woche in Begutachtung gehen soll, hätten viele Ressourcen gebunden. Daher sei man bei der Bundesstaatsanwaltschaft im Verzug. 

Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft soll die oberste Weisungsspitze der heimischen Anklagebehörden werden. Aktuell ist die Justizministerin bzw. der Justizminister das oberste Weisungsorgan. Fest steht, dass die neue Oberbehörde durch ein Dreiergremium geleitet werden soll.

Zweidrittelmehrheit nötig 

Ein Entwurf sieht vor, dass eine Auswahlkommission einen Dreiervorschlag macht, der dann vom Parlament angenommen oder abgelehnt werden kann - allerdings nur zur Gänze. Lehnt der Nationalrat ab, macht die Auswahlkommission einen neuen Dreiervorschlag. Der dritte Vorschlag soll dann aber jedenfalls akzeptiert werden müssen.

Für die Schaffung der Bundesstaatsanwaltschaft braucht es jedenfalls einer Zweidrittelmehrheit, also neben den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS auch jene der FPÖ oder der Grünen.