Versorgung überall

Schließung von 193 Postämtern verhindert

30.06.2009

Die Postämter, für die es noch keinen fixen Postpartner gibt, müssen aufgrund eines Bescheids von Ministerin Bures vorerst bestehen bleiben.

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© APA/Herbert Neubauer
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SPÖ-Infrastrukturministerin Doris Bures untersagt per Bescheid gemäß Postgesetz die Schließung von 193 Postämtern, die von der Post AG im März angemeldet wurden und für die es bisher weder einen Ersatz durch einen Postpartner gibt noch hinreichend dokumentierte Gespräche mit Bürgermeistern dazu. Bures hatte am Dienstag ein Gespräch mit dem Postvorstand gehabt.

Vorerst schließen nur 100 Filialen
Bei dieser Unterredung hat der Postvorstand der Ministerin mitgeteilt, dass bisher nur für 100 der 293 angemeldeten Postämter ein Ersatz gefunden wurde. Die Postmanager hätten gegenüber dem Ministerium nicht nachweisen können, dass die übrigen 193 nicht ersatzlos geschlossen werden, so Bures.

Viele Anträge - Wenig Konkretes
Post-Vorstand Herbert Götz hatte sich am Vormittag optimistisch gezeigt: "Wir haben 1.453 Anträge von möglichen Postpartnern im Haus." Allerdings gelang es ihm offenbar nicht, die Ministerin davon zu überzeugen, dass das schon eine Garantie für einen reibungslosen Wechsel ist.

Kein Zusperren für 3 Monate
Mit dem Bescheid soll eine drohende Versorgungslücke überbrückt werden, erklärt Bures am Nachmittag. Nur so könne die flächendeckende Versorgung für die Bevölkerung und für die regionale Wirtschaft in ganz Österreich sichergestellt werden. Der Bescheid des Infrastrukturministeriums untersagt die Schließung der 193 Postämter für den Zeitraum von drei Monaten.

Post bekämpft Bescheid
Die Post beginnt morgen mit der Umsetzung des Post-Partner-Konzepts und führt die erlaubten Umwandlungen planmäßig aus. Die bescheidmäßige Untersagung sieht die Post als rechtswidrig an und wird alle Rechtsmittel ergreifen, um diese zu bekämpfen. Nach Auffassung der Post wurden die Postämterumwandlungen in Entsprechung der geltenden Rechtslage vorbereitet, und die zuständigen Behörden wurden darüber rechtskonform informiert.

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