Kanonen auf Spatzen

SPÖ stellt sich hinter festgenommene Tierschützer

19.06.2008

Laut Justizsprecher Jarolim ist der Vorwurf der "Kriminellen Vereinigung" unverhältnismäßig und "inakzeptabel".

Zur Vollversion des Artikels
© Verein gegen Tierfabriken
Zur Vollversion des Artikels

Justizsprecher Hannes Jarolim und Tierschutzsprecher Dietmar Keck fordern Klarheit nach den Verhaftungen der zehn Tierschützer Ende Mai. Die beiden Sozialdemokraten finden den Umgang der Staatsanwaltschaft mit der Causa inakzeptabel. Die Anklagebehörde geht mit dem gegen Schwerkriminalität gerichteten "Mafiaparagrafen" gegen die Betroffenen vor. Für Jarolim und Keck könnte man genauso gut mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Kriminelle Vereinigung?
Den Aktivisten wird u. a. vorgeworfen, an einer "Kriminellen Organisation" nach dem Paragrafen 278a StGB beteiligt gewesen zu sein. Mit diesem Gesetz soll gegen alle möglichen Formen der Schwerkriminalität vorgegangen werden. "Aber wir haben sicherlich nie daran gedacht, derartige Bestimmungen für solche Sachen heranzuziehen", sagte Jarolim am Donnerstag. Seiner Ansicht nach erfüllen die Betroffenen den Tatbestand nicht. Das Gesetz verbietet eine kriminelle Vereinigung, "die dadurch eine Bereicherung im großen Umfang oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt".

Unverhältnismäßiges Vorgehen
Jarolim will jetzt wissen, warum "Kriminelle Organisation" als Vorwurf herangezogen wird, anstatt z. B. "Sachbeschädigungen". Laut Keck werden den Betroffenen u.a. 14 Sachbeschädigungen in insgesamt acht Jahren vorgeworfen. Auch die Vorgangsweise der Verhaftungen - es sollen Beamte der Cobra eingesetzt gewesen sein - kritisierten die SPÖ-Vertreter.

Verständnis für Aktionen
Tiere sind dem Gesetz nach keine Sachen und daher entsprechend geschützt. Aktivisten gelingt es aber trotzdem immer wieder, qualvolle Tierhaltungen aufzudecken. Manchmal "schießen sie dann auch über das Ziel hinaus", lässt Jarolim Verständnis für die Tierschützer durchklingen.

Jetzt hofft er auf Vernunft. Im Notfall sollte eine entsprechende Weisung der Oberstaatsanwalt Wien als übergeordnete Behörde der zuständigen Niederösterreicher ergehen.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel