ORF-Stellungnahme

Tausende können ORF-Gebühr zurückfordern

07.02.2026

ORF-Haushaltsabgabe: Wer privat und beruflich an derselben Adresse gemeldet ist, zahlt möglicherweise doppelte ORF-Gebühr. Dieses Geld kann zurückfordert werden.

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Mit 1. Jänner 2024 trat das neue ORF-Beitragsgesetz in Kraft. Seither müssen Haushalte in Österreich monatlich 15,30 Euro bezahlen, zusätzlich fällt je nach Bundesland eine Landesabgabe an. 

Ausnahme: Doppelte ORF-Beiträge 

Betroffen waren Personen, die privat und beruflich an derselben Adresse gemeldet sind. Dazu zählen unter anderem Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und Ein-Personen-Unternehmen. In diesen Fällen wurde der ORF-Beitrag sowohl privat als auch betrieblich vorgeschrieben, bis auf einige Ausnahmen:

Sie müssen keinen privaten ORF-Beitrag zahlen, wenn

  1. das Unternehmen an dieser Adresse beitragspflichtig ist (zahlt Kommunalsteuer) oder es gesetzlich von der Beitragspflicht ausgenommen (z. B. Pflegeheim, gemeinnütziger Verein) ist.
  2. die Privatperson nutzt die Unterkunft der Betriebsstätte oder betreibt die Betriebsstätte selbst. 

Geld kann man zurückfordern

Der ORF meldete sich zur Berichterstattung und betont, jene, die unter diese Ausnahmen fallen, haben die Möglichkeit ihr Geld über ein Online-Formular zurückzufordern. "Der Antrag wird vom Unternehmen gestellt und von der OBS selbstverständlich für die Bügerinnen und Bürger kostenlos bearbeitet", heißt es seitens des ORF. 

Alle Informationen sowie ein entsprechendes kostenloses Antragsformular stehen auf der Website der OBS seit jeher unter folgendem Link zur Verfügung (https://www.obs.at/kam/ausnahme-privat-antrag)