Die ORF-Haushaltsabgabe sorgt immer wieder für Diskussionen. Jene Österreicher, die an ihrer Meldeadresse auch arbeiten, mussten bis jetzt doppelte ORF-Gebühren bezahlen. Dieses Geld können sie ab dem 9. Februar per Online-Formular beim Konsumentenschutzverein zurückfordern.
Mit 1. Jänner 2024 trat das neue ORF-Beitragsgesetz in Kraft. Seither müssen Haushalte in Österreich monatlich 15,30 Euro bezahlen, zusätzlich fällt je nach Bundesland eine Landesabgabe an.
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Betroffen waren Personen, die privat und beruflich an derselben Adresse gemeldet sind. Dazu zählen unter anderem Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und Ein-Personen-Unternehmen. In diesen Fällen wurde der ORF-Beitrag sowohl privat als auch betrieblich vorgeschrieben.
Jetzt kann mein sein Geld zurückfordern
Betroffene können bereits bezahlte Beiträge online rückfordern. Dafür ist ein formal korrekt formulierter Antrag erforderlich, diesen behandelt jetzt der Europäische Konsumentenschutzverein (EKV) - der gegen unrechtmäßige ORF-Doppelzahlungen vorgeht.
Der Verein setzt sich für die Rückforderung solcher Zahlungen ein und arbeitet derzeit an einem entsprechenden Formular. Dieses soll laut der Homepage am Montag, 9. Februar 2026 zur Verfügung stehen. Unter: (ekv-europe.com)