Pannenserie

Wahl am 13. November - oder sogar erst 2017

10.09.2016

Die Angelobung des neuen Bundespräsidenten könnte nicht vor 2017 erfolgen.

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Was muss die Regierung jetzt tun, damit die Bundespräsidentenwahl verschoben werden kann?

  • Gesetz oder Verordnung
    Der Termin der Wahl ist in einer Verordnung der Regierung festgeschrieben. Regierung und Hauptausschuss können diesen Termin relativ schnell ändern. Allerdings ist das im Bundespräsidentengesetz nicht vorgesehen. Eine Verschiebung gibt es dort nur im Todesfall eines Kandidaten. Deshalb empfiehlt Parlamentsexperte Werner Zögernitz eine neue Verordnung durch ein Gesetz abzusichern, am besten mit Zweidrittelmehrheit. Andernfalls ist einer neuerlichen Anfechtung wieder Tür und Tor geöffnet.
  • Wahltermin
    Da die Verschiebung rechtliches Neuland ist, gibt es keine Fristen für einen neuen Wahltermin. Allerdings müssen die Wahlkarten neu gedruckt und ausgeliefert werden. Zudem muss herausgefunden werden, warum es überhaupt zu den defekten Wahlkarten kam, damit diese Pannen nicht noch einmal passieren. Deswegen kann eine neue Wahl nicht vor November stattfinden.
  • Angelobung
    Zwischen Wahltermin und Angelobung liegt etwa eine Frist von sechs Wochen. Sollte also am 13. November gewählt werden, wäre die Angelobung in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Wahrscheinlicher ist der 27. November -dann gäbe es vor 2017 keinen Präsidenten mehr.
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