Neue Pflicht
Skiurlaub im Nachbarland: Diese Regel gilt ab dem 1. November
29.10.2025Wer in diesem Winter zum Skifahren nach Italien reist, sollte sich auf neue Vorschriften einstellen. Neben Versicherung und Promillegrenze tritt ab dem 1. November eine weitere wichtige Regel in Kraft – und wer sie ignoriert, riskiert saftige Bußgelder.
Der Winter steht vor der Tür – und viele freuen sich schon auf den ersten Skiurlaub in den Alpen. Wer seinen Trip ins Nachbarland Italien plant, sollte sich aber mit einigen neuen Vorschriften vertraut machen. Denn dort gelten für Wintersportler:innen seit einiger Zeit strengere Regeln – und ab dem 1. November 2025 kommt noch eine wichtige dazu.
Versicherung und Alkoholgrenze: Italien macht ernst
Schon seit 2022 schreibt Italien für alle Ski- und Snowboardfahrer:innen eine Haftpflichtversicherung vor. Diese muss mögliche Schäden oder Verletzungen Dritter abdecken – egal, ob Sie einen anderen Skifahrer touchieren oder versehentlich eine Ausrüstung beschädigen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz riskieren Sie Bußgelder oder im Ernstfall sogar Probleme mit der Pistenaufsicht.
Auch in Sachen Alkohol versteht Italien keinen Spaß: Ab einem Promillewert von 0,5 drohen Strafen zwischen 250 und 1000 Euro. Wer mit 0,8 Promille oder mehr erwischt wird, begeht sogar eine Straftat – Skifahren in diesem Zustand kann also richtig teuer werden und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen haben.
Neue Pflicht ab 1. November auf der Piste
Doch das ist noch nicht alles: Ab 1. November 2025 gilt in allen italienischen Skigebieten eine Helmpflicht – für alle, unabhängig vom Alter. Bisher mussten nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einen Helm tragen. Jetzt betrifft die Regel jede:n, der auf Ski, Snowboard oder Schlitten unterwegs ist.
Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld zwischen 100 und 150 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann sogar der Skipass entzogen oder gesperrt werden. Wichtig: Der Helm muss CE-zertifiziert sein – ein alter Fahrradhelm ist also keine gute Idee.
Wie machen es die anderen?
Ein Blick in die anderen Alpenländer zeigt:
- In Österreich besteht eine Helmpflicht nur für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre (außer in Tirol und Vorarlberg – dort gar nicht).
- In Slowenien gilt sie bis 14 Jahre.
- In Deutschland, der Schweiz und Frankreich gibt es bislang keine gesetzliche Pflicht.
Auch wenn viele Länder keine allgemeine Helmpflicht haben – das Tragen eines Helms ist immer sinnvoll. Er verringert das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich und stört dank moderner, leichter Designs kaum noch.