EU-Recht

EU-Kommission fordert Ungarn zu Abkehr von Gesetz gegen NGOs auf

24.05.2025

Die EU-Kommission will gegen Ungarn vorgehen, sollte die Regierung unter der Führung von Viktor Orban an einem Gesetz festhalten, das Nichtregierungsorganisationen einschränkt.  

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Die Pläne sehen vor, dass Zivilorganisationen künftig ähnlich wie in Russland Repressalien fürchten müssen. Der jetzige Entwurf für das Gesetz, den Orbans Fidesz-Partei ins Parlament eingebracht hatte, stelle einen schwerwiegenden Verstoß gegen EU-Recht dar, teilte die EU-Kommission auf Anfrage mit.

"Wir fordern daher, dass dieser Entwurf aus dem Gesetzgebungsverfahren zurückgezogen wird", hieß es. Sollte er wie erwartet angenommen werden, werde man "nicht zögern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen", so die EU-Kommission. Die Behörde unter Leitung von Ursula von der Leyen kann sogenannte Vertragsverletzungsverfahren einleiten. An deren Ende können hohe Geldstrafen gegen Länder verhängt werden, die sich nicht an EU-Recht halten.

NGOs können aufgelöst werden

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass aus dem Ausland geförderte NGOs mit Möglichkeit zur Einflussnahme auf die öffentliche Meinung auf eine Schwarze Liste kommen. Wer gelistet ist, darf nur noch mit Genehmigung des Finanzamts materielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten. Sichert sich eine NGO auf anderem Wege ausländisches Geld, muss sie den 25-fachen Betrag als Strafe an den Staat zahlen - anderenfalls soll die Organisation aufgelöst und verboten werden.

NGOs sind Organisationen, die sich unabhängig von Regierungen beispielsweise für Menschenrechte, die Umwelt oder für Gesundheit einsetzen. Bekannte NGOs sind etwa Ärzte ohne Grenzen, Amnesty International oder Greenpeace.

Orban unter Druck

Orban steht wegen der in einem knappen Jahr anstehenden Parlamentswahl unter Druck. Mit dem Quereinsteiger und Fidesz-Abtrünnigen Peter Magyar gibt es einen bürgerlich-konservativen Herausforderer, dessen neue Tisza-Partei in den Meinungsumfragen seit Monaten klar vor Orbans Fidesz liegt.
 

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