Festnahme
Neonazi-Transfrau nach Flucht ins Ausland gefasst
09.04.2026Monatelang war sie auf der Flucht, jetzt klicken die Handschellen: Die bekannte deutsche Rechtsextremistin wurde im Ausland aufgespürt. Ein Auslieferungsverfahren nach Deutschland ist geplant.
Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist nach intensiver Fahndung in Tschechien gefasst worden. Tschechische Polizisten hätten Liebich auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Krásná (Schönbach bei Asch) festgenommen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle. Die Frau versuchte dem Zugriff kurzzeitig zu entkommen, wurde jedoch rasch überwältigt und befindet sich nun in Gewahrsam. Es solle ein Auslieferungsverfahren geben.
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Haftstrafe nie angetreten
Liebich sollte ihre Haft eigentlich spätestens seit dem 29. August 2025 absitzen, meldete sich dafür jedoch nicht im Frauengefängnis in Chemnitz. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen, nachdem Liebich die Haft nicht angetreten hatte. Die Beamten suchten deutschlandweit nach der Rechtsextremistin. Über die Plattform X hatte Liebich behauptet, sich ins Ausland abgesetzt zu haben.
Haft wegen Hassdelikten
Liebich war im Juli 2023, damals noch als Sven Liebich, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision.
Debatte um Geschlechtsänderung
Sven Liebich hatte seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja ändern lassen. Der Fall fachte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder an. Die Frage nach dem Erscheinungsbild Liebichs bei der Festnahme ließ der Sprecher der Staatsanwaltschaft offen. Die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet, Liebich habe Männerkleidung getragen, sein Kopf sei kahlrasiert.
Neues Gesetz im Fokus
Die Causa heizt die Debatte rund um das seit November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz weiter an. Dieses erleichtert die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen erheblich.