Nach Vergewaltigung

Elfjährige Rumänin darf im 5. Monat abtreiben

27.06.2008

Ein elfjähriges rumänisches Mädchen, das durch eine Vergewaltigung schwanger wurde, darf in der 21. Woche abtreiben.

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Eine Kommission aus mehreren Ministerien, die sich mit dem Fall befasste, teilte am Freitag in Bukarest mit, für das Mädchen könne die Ausnahmeregelung im rumänischen Abtreibungsgesetz angewandt werden. Diese besagt, dass Abtreibungen nach der 14. Schwangerschaftswoche rechtens sind, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder wenn der Fötus unter Missbildungen leidet.

Außergewöhnlicher Fall
"Die Kommission hat entschieden, dass ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann", sagte Gesundheitsstaatssekretär Vlad Iliescu. "Das Gesetz lässt dies zu, weil es sich um ein Mädchen handelt, das vergewaltigt wurde." Eine Fortführung der Schwangerschaft würde die "mentale Gesundheit" des Mädchens schwer gefährden, sagte Iliescu. Die Kommission empfahl den Angaben zufolge, das Abtreibungsgesetz mit Blick auf außergewöhnliche Fälle zu präzisieren.

Vom Onkel vergewaltigt
Das Mädchen wurde nach eigenen Angaben von seinem Onkel vergewaltigt. Als die Schwangerschaft bei einer ärztlichen Untersuchung herauskam, war die Elfjährige in der 17. Woche. Sie hatte zuvor über Bauchschmerzen geklagt.

Wochenlange Diskussionen
Das Gesundheitsministerium nahm sich des Falles an, nachdem zuvor zwei Gremien unterschiedliche Empfehlungen gegeben hatten. Eine Kommission sprach sich unter Hinweis auf die gute Gesundheit des Mädchens dafür aus, dass das Baby ausgetragen werden solle. Die andere Kommission kritisierte, dass der Fall einer Vergewaltigung im Abtreibungsgesetz nicht berücksichtigt sei. Weil sich die Diskussionen wochenlang hinzogen, hatte die Mutter des Mädchens bereits angekündigt, den Abbruch in Großbritannien vornehmen zu lassen.

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