Verfassungsgericht

Klage gegen Atommülllager gescheitert

26.11.2009

Jetzt kann in der ehemaligen Eisenerzmine bei Salzgitter in Deutschland kontaminiertes Material gelagert werden.

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Das ehemalige Eisenerzbergwerk Schacht Konrad im deutschen Bundesland Niedersachsen kann nun endgültig zum Atommüll-Endlager umgebaut werden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus der Umgebung der Schachtanlage nicht zur Entscheidung an. Die Vorschriften des Atomgesetzes über die Errichtung des Endlagers begegneten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, hieß es in der Entscheidung.

Keine hochradioaktiven Abfälle
Das Endlager bei Salzgitter soll 2013 in Betrieb gehen und bis zu 270.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aufnehmen - etwa kontaminierte Schutzkleidung, Werkzeuge oder Anlageteile. Hochradioaktive Abfälle werden dort nicht eingelagert.

Gewisses "Restrisiko"
Nach den Worten des Gerichts stehen die einschlägigen Vorschriften nicht im Widerspruch zur staatliche Schutzpflicht für das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit - auch wenn sie ein gewisses "Restrisiko" in Kauf nähmen. Denn vom Gesetzgeber absolute Sicherheit zu verlangen, würde jegliche Zulassung neuer Technik blockieren. Deshalb genüge es, wenn Risiken aus der Lagerung radioaktiver Technik nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" seien, befand das Gericht und verwies auf seine Grundsatzentscheidung von 1978.

Mehrere erfolglose Verfahren
Damit blieb den zahlreichen Gegnern des Lagers erneut ein Erfolg vor Gericht versagt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte vor drei Jahren den Planfeststellungsbeschluss von 2002 gebilligt, das Bundesverwaltungsgericht hatte 2007 eine Revision nicht zugelassen. Eine Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter scheiterte vergangenes Jahr.

In dem mehr als 1.000 Meter tiefen Stollen sollen 20 Tonnen schwere Container gestapelt, in bestimmten Abständen Betonwände eingezogen werden und die Hohlräume um die Container mit flüssigem Material aufgefüllt werden. Die Anwälte des Klägers hatten deshalb kritisiert, die Entscheidung zur Endlagerung sei unumkehrbar, womit künftigen Gesetzgebern die Hände gebunden seien.

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