Mordversuch
42-Jähriger brach Mitbewohnerin die Knochen
Stmk. Ein 42-Jähriger ist am Donnerstag wegen versuchten Mordes vor einem Grazer Geschworenengericht gestanden. Er soll im November vorigen Jahres derart mit einem Holzstuhl auf seine Mitbewohnerin eingedroschen haben, dass die Frau 16 Knochenbrüche erlitt. "Ich wollte sie aber nie töten", beteuerte der Angeklagte. Der Streit habe sich seinen Angaben nach entzündet, weil ihn die Frau angeblich belästigte und seine Kinder beleidigt haben soll.
Auch interessant
"Ich kann mich an nichts erinnern"
Zunächst war der Tag friedlich verlaufen, er kochte, beide tranken ein paar Bier. "Ich habe noch zwei Benzos (Benzodiazepine, Anm.) dazugenommen, und dann ist bei mir Schicht im Schacht", so der Beschuldigte. "Was heißt das?", wollte der Richter wissen. "Dass ich mich an nichts erinnern kann." Ihm fiel dann aber doch ein, dass er in seinem Zimmer Serien geschaut hatte, als die Frau hereinkam und ihn angeblich bedrängte. "Ich habe sie weggejagt, da ist sie über meine Kinder hergezogen." Der 42-Jährige ergriff einen Holzstuhl und schlug damit auf sein Opfer ein. Er ließ danach das bewusstlose Opfer am Boden liegen und ging weg.
Einige Zeit später kam die Schwerverletzte zu sich und konnte sich ins Stiegenhaus schleppen, wo eine Nachbarin Hilfe holte. Der Angeklagte versuchte zu erklären, dass er nicht allein schuld war. Die Frau, bei der er erst einige Wochen gewohnt hatte, habe ihn auch immer wieder geschlagen. "Wir waren beide Opfer", meinte er.
Opfer leidet noch an den Folgen
Seine ehemalige Mitbewohnerin sagte in Abwesenheit des Angeklagten aus. Die 54-Jährige leidet immer noch an den Folgen der zahlreichen Brüche. Wie es zur Tat kam, konnte sie aufgrund ihrer damaligen Alkoholisierung nicht mehr sagen: "Ich bin am Boden gelegen und habe mich nicht bewegt", sagte sie. "Hatten Sie Angst um Ihr Leben?", fragte der Richter. "Auf jeden Fall", antwortete die Zeugin. Sie sei einige Zeit bewusstlos gewesen und dann "auf allen vieren" zur Türe gekrochen, um aus der Wohnung zu fliehen.
Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem 42-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen und dissozialen Anteilen. Außerdem bestünde die Gefahr, dass er ohne Behandlung weitere Taten begehen könne.
Ein Urteil der Geschworenen wurde für den Abend erwartet.