Polizei

6 Todesfälle: Mordermittlungen an Wiener Klinik

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Im Zusammenhang mit überprüfungswürdigen Todesfällen an einer Wiener Klinik führt die Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes.
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Behördensprecherin Judith Ziska bestätigte am Dienstagnachmittag entsprechende APA-Informationen. Unter Verdacht steht ein ehemaliger Mitarbeiter, von dem sich die Klinik im vergangenen Februar einvernehmlich getrennt hat.

Der Beschuldigte befindet sich auf freiem Fuß. Wie Ziska mitteilte, liegen aufgrund der aktuellen Beweislage derzeit weder ein dringender Tatverdacht noch ein Haftgrund vor. "Wir gehen der Sache umfassend und eingehend nach", sagte die Staatsanwaltschaft-Sprecherin.

Kolleginnen und Kollegen meldeten Verdachtslage

Nach Informationen der APA hatten sich Kolleginnen und Kollegen des Mannes im vergangenen Jänner an die Klinikleitung gewandt. Ihnen war aufgefallen, dass es im Zusammenhang mit den Diensten des Mitarbeiters in der Notaufnahme zu einer angeblichen Häufung von Todesfällen gekommen sein könnte. Die Klinik richtete eine eigene Task Force ein, um die Vorwürfe zu überprüfen.

"Kein Verdacht auf strafbares Handeln"

Die Anschuldigungen, der Mann könnte im Zusammenhang mit dem Ableben von sechs Patientinnen bzw. Patienten stehen, bestätigten sich bei dieser internen Prüfung nicht. "Es konnte sich insgesamt kein Verdacht auf strafbares Handeln erhärten", gab die Klinik-Sprecherin auf APA-Anfrage bekannt.

Das sagt der Anwalt des Ex-Pflegers

Gegenüber oe24 wies Sascha Flatz, der Anwalt des Ex-Pflegers, die im Raum stehenden Vorwürfe in Gänze klar und deutlich zurück.

Der Mitarbeiter war unmittelbar nach Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten Vorwürfe dienstfrei gestellt worden. Im Februar wurde auf seinen Wunsch das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst.

Zeitraum November 2025 bis Jänner 2026

Die sechs Todesfälle liegen alle im Zeitraum zwischen November 2025 und Jänner 2026. Beim potenziellen Tötungsmittel könnte es sich laut Medienberichten jeweils um eine Überdosis des Schmerzmittels Vendal handeln. Für den ehemaligen Pfleger gilt die Unschuldsvermutung.