Vorsicht

2027 kommt neue Regel beim Familienbonus

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Beim Familienbonus Plus kommt es ab 2027 zu einer wichtigen Änderung
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Eltern können den Steuerbonus für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr nicht mehr zur Gänze einem Elternteil zuweisen. Stattdessen sind künftig nur noch Aufteilungen von 50:50 oder 75:25 möglich. Für manche Familien kann das finanzielle Nachteile bringen.

Die Höhe des Familienbonus bleibt unverändert. Für Kinder unter 18 Jahren können weiterhin bis zu 2.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Für volljährige Kinder beträgt der Bonus bis zu 700 Euro, sofern weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.

Ausnahmen gelten für jüngere Kinder: Ist das Kind noch keine vier Jahre alt, bleibt eine Aufteilung von 100:0 oder 50:50 möglich. Das gilt auch bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe oder wenn ein jüngeres Geschwisterkind unter vier Jahren im gemeinsamen Haushalt lebt.

Neues Formular für 2027 erforderlich

Wer den Familienbonus Plus bereits monatlich über die Lohnverrechnung erhält, muss seinem Arbeitgeber für 2027 eine neue Erklärung vorlegen. Dafür ist das Formular E 30 notwendig. Bei Kindern ab vier Jahren verliert die bisherige Erklärung ihre Gültigkeit.

Welche Aufteilung für eine Familie am günstigsten ist, hängt vor allem vom Einkommen der beiden Elternteile ab. "Wir empfehlen daher, sich schon jetzt beraten zu lassen, damit man kein Geld verliert", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die Arbeiterkammer rät Familien, sich rechtzeitig über die neuen Bestimmungen zu informieren und bei Bedarf die Lohnsteuerberatung in Anspruch zu nehmen.