Hitze-Gesetze
AK fordert "Hitzefrei"
Angesichts steigender Temperaturen fordert die Arbeiterkammer (AK) verbindliche gesetzliche Grenzen für die Arbeit bei Hitze. Bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien präsentierten AK und MedUni eine Studie, die medizinisch fundierte Richtwerte für maximale Arbeitszeiten und Pausen liefern soll. Flankierend verlangte auch der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) bessere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in Innenräumen.
“"Hitzestress ist kein Spaß, aber nach wie vor aus meiner Sicht extrem unterschätzt",”
Hans-Peter Hutter, Umweltmediziner an der MedUni Wien
Ab 27 Grad sinkt geistige Leistungsfähigkeit
Die Lufttemperatur allein sei als Maßstab unzureichend. "Hitzestress ist kein Spaß, aber nach wie vor aus meiner Sicht extrem unterschätzt", betonte Hans-Peter Hutter, Umweltmediziner an der MedUni Wien. Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und die konkrete körperliche Belastung durch die Arbeit müssten zwingend berücksichtigt werden. Ab einer Körperkerntemperatur von 38,5 Grad müsse die Arbeit ohne Ausnahme sofort abgebrochen werden, erklärte der Mediziner. Bereits ab 27 Grad Lufttemperatur sinke die geistige Leistungsfähigkeit, ab 30 Grad steige zudem das Unfallrisiko um 7 Prozent.
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AK fordert gesetzlich verankerte Belastungsgrenzen
Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, forderte auf Basis dieser Erkenntnisse gesetzlich verankerte Belastungsgrenzen, die bei Gesundheitsgefährdung auch zu einem echten "Hitzefrei" führen - also zwingenden Pausen zur Abkühlung. Zudem seien verbindliche Regelungen für Arbeitsräume in Gebäuden notwendig. "Wir haben jetzt sehr oft über Baustellen gesprochen, aber wir wissen, ganz, ganz viele Menschen arbeiten in Büros, in Fabrikshallen und in anderen Räumlichkeiten, wo es durchaus auch zu extremen Hitzebelastungen kommt", sagte Stilling.
Bisher greife die seit Jahresbeginn geltende Hitzeschutzverordnung vor allem bei Tätigkeiten im Freien. Stilling verlangte ferner den verpflichtenden Einsatz von wissenschaftlichen Messinstrumenten in den Betrieben sowie strengere Kontrollen durch die Arbeitsinspektion. Dies sei auch notwendig, um den UV-bedingten weißen Hautkrebs, von dem im ersten Jahr der Anerkennung als Berufskrankheit bereits 51 Fälle gemeldet wurden, besser präventiv zu bekämpfen.
Beschäftigte würden sich zwar zur Arbeitsleistung verpflichten, so Stilling: "Aber sie verpflichten sich nicht dazu, ihren Arbeitgebern ihre Gesundheit zu opfern."
Unterstützung für den Vorstoß kam vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Anlässlich des Hitzeaktionstags verwies Dinah Djalinous-Glatz, Expertin für Arbeitnehmerschutz, auf eine zunehmende Hitzebelastung in Innenräumen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Werkshallen. Was für Arbeiten im Freien gelte, müsse künftig auch für Innenräume gelten, so die Gewerkschaft. Der ÖGB startete dazu eine branchenübergreifende Online-Umfrage zur aktuellen Hitzebelastung am Arbeitsplatz.