Justizministerium

Armin Wolf zeigt an: Jetzt laufen Ermittlungen

© APA/KEYSTONE/URS FLUEELER
Nach Armin Wolfs Anzeige gegen X, die Kurznachrichtenplattform von Milliardär Elon Musk, hat das Justizministerium formelle Ermittlungen gestartet.
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Das Justizministerium hat die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen, Ermittlungen gegen die Plattform X und unbekannte Poster aufzunehmen.

Auslöser ist eine Sachverhaltsdarstellung von ORF-Star Armin Wolf vom Oktober 2025, die von Medienanwältin Maria Windhager formuliert wurde. Der Vorwurf: X soll einen Hassposter begünstigt haben, indem strafrechtlich relevante Postings nicht gelöscht und User-Daten nicht herausgegeben wurden. Selbst Rechtshilfeersuchen an irische und US-Behörden blieben erfolglos.

"Aggro-Trolle" geschützt: Milliardenkonzern unter Druck

Wie Wolf in seinem Blog berichtet, kommt nun ein formelles Ermittlungsverfahren gegen den Tech-Riesen in Gang.

"X ignoriert beharrlich gesetzliche Vorschriften und schützt konsequent anonyme Aggro-Trolle davor, für ärgste Postings belangt zu werden", tobt Wolf. Gleichzeitig schütze das sogenannte "Plattform-Privileg" X davor, für verbreitete Inhalte wie ein normales Medienunternehmen haften zu müssen.

Milliardär Elon Musk hat X gekauft, es ist mittlerweile ein Teil vom börsengelisteten SpaceX-Konzern. © Getty Images

Wolf beklagt sich über eine Sache sehr heftig. Laut ihm wollte die Staatsanwaltschaft die Anzeige zunächst nicht weiterverfolgen. Denn die "subjektive Tatseite", also die Absicht, jemanden der Strafverfolgung zu entziehen, sei schwer nachweisbar. Das Justizministerium sieht das anders: "Jetzt soll ermittelt werden, wer bei X unsere Anfrage abgelehnt hat und welche Unternehmens-Politik hinter diesen Auskunftsverweigerungen steckt", zitiert Wolf erfreut den Weisungsrat.

Ein neues Rechtshilfeansuchen wurde am 22. Juni an Irland geschickt. Die dortige Behörde erklärte sich bereits mehrfach für unzuständig – mit der Begründung, die Daten würden nicht in Irland gespeichert. Für Wolf ist das "natürlich ein Holler": Die EU-Niederlassung von X in Irland müsse die Daten gemäß dem Digital Service Act aus der US-Zentrale beschaffen, darauf weise das neue Rechtshilfeansuchen hin.