Kampf um 13-Jährigen

"Auszeit-WG vor Gericht"

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Wie oe24 bereits berichtete, sorgt Wiens umstrittenes Pilotprojekt für Intensivtäter unter 14 Jahren weiter für Zündstoff. Kaum ist der erste Bewohner in der „Auszeit-WG" untergebracht, rollt bereits die juristische Lawine an: Ein Gericht muss nun binnen 14 Tagen entscheiden, ob die Freiheitsbeschränkung des 13-Jährigen überhaupt rechtens ist.
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Bei einer ersten Anhörung wurde die Maßnahme vorläufig als zulässig eingestuft, bestätigt die Magistratsabteilung 11 (MA 11) gegenüber der APA. Doch das letzte Wort ist damit längst nicht gesprochen: Fällt das Urteil negativ aus, muss der Teenager sofort auf freien Fuß gesetzt werden. Beiden Seiten steht der volle Rechtsweg offen – notfalls bis hinauf zum Obersten Gerichtshof.

Vertretungsnetz schlägt Alarm

Ausgelöst hat die brisante Prüfung das Vertretungsnetz, das den Antrag einbrachte. Der Grund: rechtliches Neuland. „Das ist eine Freiheitsbeschränkung, die wir bei Kindern und Jugendlichen in der Form noch nicht hatten", warnt Juristin Grainne Nebois-Zeman. Die Hürden für eine solche Anhaltung sind hoch – psychische Erkrankung, geistige Beeinträchtigung, akute Selbst- oder Fremdgefährdung müssen vorliegen, und die Maßnahme muss das allerletzte mögliche Mittel sein.

Nur zwei Plätze – reicht das überhaupt?

Brisant: Das Heimaufenthaltsgesetz verlangt eigentlich Einrichtungen für mindestens drei Personen. Das Haus in Wien-Simmering bietet aber lediglich zwei Plätze. Die MA 11 wiegelt ab und verweist auf den gesamten Träger „neue wege" statt auf die einzelne WG – eine Auslegung, die längst nicht alle überzeugt.

Psychiater widerspricht scharf

Der renommierte Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier hält dagegen: „Delinquenz ist eine soziale Normabweichung, aber keine psychische Krankheit." Damit stellt er die rechtliche Grundlage der gesamten Anhaltung offen infrage.

Geheimes Konzept sorgt weiter für Zoff

Zusätzlich brodelt es um ein Konzeptpapier des Trägers „neue wege", dessen Echtheit die APA von mehreren Quellen innerhalb der MA 11 bestätigt bekam. Frottier und der Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) attestieren dem Papier „gravierende Mängel". Die Stadt Wien bestreitet dennoch bis heute die Echtheit des Dokuments – und verweigert Experten weiterhin die Einsicht.

Stadt Wien zeigt sich siegessicher

Trotz aller Kritik gibt sich die Kinder- und Jugendhilfe gelassen: Der strukturelle Rahmen sei „inhaltlich und rechtlich gut ausgearbeitet". Man gehe davon aus, dass auch das Gericht das so sehen werde.

Fazit: Zwischen Kinderschutz und Rechtsstaat entscheidet sich in den nächsten 14 Tagen, ob Wiens Pilotprojekt Bestand hat – oder vor Gericht zerbricht.