Streit mit der Ex

Becker: Droht ihm jetzt erneut die Pfändung?

Boris und Lilly Becker © Getty Images
Die Tennis-Legende hat eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Es geht um den Unterhalt für Sohn Amadeus (16).

Das Luxushotel "Hyatt Regency Düsseldorf" wurde am Wochenende zur Bühne für ein Rosenkrieg-Drama. Lilly Becker besuchte gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Thorsten Weck (57) die Gala der Umbrella-Stiftung. Ex-Ehemann Boris Becker war zeitgleich aus beruflichen Gründen in der Rheinmetropole – und für einen Blitzbesuch bei Sohn Amadeus.

Obwohl der 16-jährige Sohn des einstigen Ehepaares mittlerweile mit seiner Mutter in Deutschland lebt, sieht der Tennisexperte seinen jüngsten Spross nur selten. Dabei wäre ein Treffen dort wesentlich unkomplizierter als in der einstigen Heimat London, wo für Boris Becker nach wie vor ein Einreiseverbot gilt.

Lilly Beckers Abrechnung

Geht es nach Lilly Becker, ist der Vaterkontakt viel zu rar gesät. "Er kommt zwar zu Besuch, sieht ihn aber nicht so oft, wie ich gehofft hatte", erklärte sie unlängst im Interview mit der britischen Zeitung Daily Mail. Sie wünsche sich demnach, "dass Amadeus einen Vater hat, der da ist – nicht für die Feiertage und die Fünf-Sterne-Hotels, sondern für das ganz normale, unspektakuläre, unverzichtbare Geschäft, sein Vater zu sein."

Zum Vatersein gehört laut der 49-Jährigen allerdings nicht nur emotionale Nähe, sondern auch die finanzielle Pflicht. Seit Beckers Haftaufenthalt tobt zwischen den Ex-Eheleuten ein erbitterter Streit um den Kindesunterhalt. Gegenüber der Daily Mail fand Lilly deutliche Worte:

"Er macht diese großen Gesten, will aber nicht das Geld zahlen, zu dem ihn ein Gericht verurteilt hat, um die Grundbedürfnisse zu decken."

Justiz-Hammer: Kontopfändung droht

Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) eine fundamentale Entscheidung getroffen – und die bedeutet einen Riesenerfolg für Lilly Becker. Die Beschwerde von Boris Becker wurde abgewiesen, womit die Entscheidung des Amtsgerichts München von Anfang Jänner 2026 bestätigt ist.

Das Urteil hat herbe Konsequenzen für den ehemaligen Wimbledon-Sieger: Die Vollstreckung ist rechtlich zulässig. Möchte Becker Einwände geltend machen, muss er dies in einem separaten Verfahren tun. Für Lilly Becker ist damit der Weg frei: Sie kann ab sofort Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und das Vermögen ihres Ex-Mannes pfänden lassen – inklusive Konten und Honoraren. Wie BUNTE erfuhr, haben ihre Anwälte diesen Schritt bereits gesetzt.