Signa-Knaller
Benko-Mutter darf wieder auf Vermögen zugreifen
Das Liechtensteiner Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung der ersten Instanz aufgehoben, die rund 50 Mio. Franken aus dem Stiftungsvermögen eingefroren hatte. Die Maßnahme hatte Andreas Grabenweger, Masseverwalter des Investors René Benko, erwirkt. Grabenweger hat aber noch die Möglichkeit, zum Liechtensteiner Höchstgericht zu gehen.
Die Ingbe-Stiftung hat zwar ihr Geld von Signa-Gründer und Pleitier René Benko erhalten, Begünstigte sind aber Familienmitglieder Benkos, vor allem seine Mutter Ingeborg Benko, nach der die Stiftung auch benannt ist. Daher argumentieren René Benko bzw. sein Anwalt, das Geld in der Ingbe-Stiftung gehöre nicht ihm. Grabenweger bestreitet dies und wirft Benko vor, sein Geld in der Stiftung in Sicherheit vor Gläubigern gebracht zu haben.
Laut Beschluss des fürstlichen Obergerichts, der der APA in Auszügen vorliegt, muss Grabenweger nun rund 317.000 Franken (345.000 Euro) Verfahrenskosten zahlen, davon 164.000 Franken an die Stiftung und 153.000 an Ingeborg Benko.