Der erfolgreichste Netflix-Film aller Zeiten mit mehr als 650 Millionen Views, über 100 relevante Awards darunter zwei Oscars , sowie der 15 Milliarden-fach gestreamte Soundtrack mit der Grammy-dotierten Hit-Single "Golden" – die KPop Demon Hunters, drei singende Trickfilm-Girls die auch Dämonen jagen, liefern das größte Film- und Pop-Phänomen des Jahrzehnts. Doch jetzt droht Rumi, Mira und Zoey Ungemach. Und das nicht etwa durch die rivalisierenden Film-Boyband Saja Boys, sondern durch eine christliche Metalband! Demon Hunter. Die im Jahr 2000 in Seattle gegründeten Jesus-Rocker ziehen nun nämlich gegen Netflix vor Gericht. Mit der Behauptung, ihr Urheberrecht sei verletzt worden!
Millionen-Klage wegen Urheberrechtsverletzung
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Deshalb wurde von der Band über ihre Anwaltskanzlei Hyde Lane im Central District von Kalifornien eine Markenrechtsklage gegen Netflix, Netflix Studios und den Live-Event-Veranstalter AEG Presents eingebracht.
Die Klage konzentriert sich insbesondere auf die kürzlich angekündigte Live-Tour "KPop Demon Hunters": Nach Ansicht der Kläger führt diese zu einer "nahezu vollständigen Überschneidung" mit den von ihr angebotenen Waren und Dienstleistungen und ruft folglich Verwirrung am Markt hervor, da Kunden eine geschäftliche Verbindung zwischen den jeweiligen Acts vermuten könnten. Klingt nach verspätetem Aprilscherz ist aber seit dem 18. August beim California Central District Court unter der Referenznummer ACACDC-43087091 aktenkundig.
Demon Hunter ist eine bekannte und gefeierte Metal-Band. Die Band wurde um die Jahrhundertwende gegründet und hat in dem seither vergangenen Vierteljahrhundert beständig Alben veröffentlicht, Tourneen absolviert und Merchandise an ein großes und treues Publikum verkauft“, heißt es da.
Stein des Anstoßes war ein KPop-Fan, der 500 US-Dollar (427 Euro) für Tickets zur Show von "Demon Hunter" in Albany (New York) ausgegeben hatte, nur um anschließend eine Rückerstattung zu verlangen – weil er "eigentlichen Tickets für K-Pop-Demon-Hunters" kaufen wollte.
Hyde Lane strebt ein Verfahren vor einem Geschworenengericht sowie die Wiederherstellung ihrer "berechtigten Interessen" an der Marke "Demon Hunter" an und fordert zudem, Netflix die Verwendung des Namens "K-Pop Demon Hunters" zu untersagen. Darüber hinaus werden "Schadenersatz und der dreifache Schadensersatzbetrag" gefordert. Weder Netflix noch AEG haben sich bislang öffentlich zu dem Sachverhalt geäußert.