Finanzministerium
Corona-Hilfen: 159 Millionen zu Unrecht bezogen
Wie aus dem am Mittwoch an das Parlament übermittelten Bericht zur Liquidation der COFAG hervorgeht, wurden bisher mehr als 11.700 Prüfungen durchgeführt. Allein in den vergangenen sechs Monaten gab es rund 2.400 Kontrollen.
Besonderer Schwerpunkt der Überprüfungen lag auf Unternehmensverbünden. Von 193 betroffenen Verbünden mit rund 1.200 eigenständigen Unternehmen wurden bis Juni 2026 bereits 105 kontrolliert. Dabei hat die Finanzverwaltung ein Rückerstattungsvolumen von rund 45 Mio. Euro festgestellt. Die Prüfungen stützen sich auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom April 2026, der die Anwendung der beihilfenrechtlichen Obergrenzen pro Konzern bestätigt hat.
Prüfungen nach COFAG-Auflösung laufen weiter
Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) war im März 2020 gegründet worden und zahlte insgesamt 47 Mrd. Euro an Hilfen aus. Im Sommer 2024 wurde die Auflösung der Sondergesellschaft eingeleitet, seitdem ist die Finanzverwaltung für die Abwicklung zuständig. Gesetzlich ist das Finanzministerium verpflichtet, dem Parlament halbjährlich über den Stand der Liquidation und die Kontrollergebnisse zu berichten. Von den insgesamt 16.800 Prüffällen ist bereits der Großteil abgearbeitet.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) verteidigte die Konsequenz bei der Rückforderung unberechtigter Hilfen. "Wer richtliniengemäß Unterstützungen erhalten hat, hat diese selbstverständlich zu Recht bezogen. Wer zu Unrecht Förderungen bekommen hat, muss mit Rückforderungen rechnen. Das ist nur gerecht."