Analyse

Diese Rolle spielt jetzt der ORF-Stiftungsrat

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Der ORF-Stiftungsrat ist das oberste Aufsichtsgremium des ORF und hat 35 weisungsfreie, ehrenamtliche Mitglieder.

Die Mitglieder des Gremiums werden von Regierung (6), Parlamentsparteien (6), Bundesländern (9), ORF-Publikumsrat (9) und ORF-Zentralbetriebsrat (5) beschickt und sind - abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen - in parteipolitischen "Freundeskreisen" organisiert. ÖVP- und SPÖ-nahe Stiftungsräte kommen auf eine deutliche Mehrheit.

Der Stiftungsrat bestellt alle fünf Jahre den ORF-Generaldirektor oder die ORF-Generaldirektorin und kurze Zeit später auf dessen bzw. deren Vorschlag höchstens vier Direktoren und neun Landesdirektoren. Die Gremienmitglieder genehmigen Finanz- und Stellenpläne sowie weitere wesentliche Unternehmensentscheidungen. Der Stiftungsrat beschließt auch Erhöhungen des ORF-Beitrags, der aber gegenwärtig gesetzlich eingefroren ist, und jedes Jahr den Jahresabschluss und Programmschemata des öffentlich-rechtlichen Medienhauses. Diese Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Eine Abberufung des Generaldirektors würde dagegen eine Zweidrittelmehrheit benötigen.

Offiziell parteifern

Offiziell "entparteipolitisiert", dürfen die Mitglieder keine Politiker und auch sonst nicht für eine Partei tätig sein. Nach wie vor aber sind sogenannte fraktionelle "Freundeskreise" üblich und die meisten Mitglieder den Parteien zuzuordnen. Jeweils über zehn Stiftungsrätinnen und -räte stehen der ÖVP bzw. der SPÖ nahe.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte 2023 festgestellt, dass die Bundesregierung bei der Bestellung von ORF-Stiftungsrat und -Publikumsrat zu großes Gewicht hat. Das Höchstgericht trug eine Reparatur auf. Daraufhin wurde von der aktuellen Bundesregierung die Anzahl der von der Regierung entsandten Mitglieder von neun auf sechs gesenkt und im Gegenzug die Vertreter aus den Reihen des ORF-Publikumsrats von sechs auf neun erhöht. Die Funktionen im Stiftungsrat wurden öffentlich ausgeschrieben, und die Qualifikation der neuen Räte musste in Form einer Begründung dargelegt werden.

Vorsitzender des ORF-Stiftungsrats ist aktuell Heinz Lederer, der von der SPÖ entsandt wurde. Als stellvertretender Vorsitzender fungiert Gregor Schütze, der zugleich als Leiter des ÖVP-"Freundeskreises" agiert. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Generaldirektion muss berichten

Der ORF-Generaldirektor bzw. die -Generaldirektorin hat dem Stiftungsrat wie ein Vorstand dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft zu berichten. Die Funktionsperiode des Stiftungsrats dauert vier Jahre, gerechnet vom ersten Tag des Zusammentretens. Das derzeit amtierende Gremium hat sich am 17. Juni 2025 konstituiert. Einzelne Räte wurden seitdem neu bestellt. So entsandte das Land Steiermark den langjährigen Journalisten Ernst Sittinger vor wenigen Wochen ins oberste ORF-Gremium, nachdem sein Vorgänger Thomas Prantner aufgrund von viel Gegenwind aus der steirischen Opposition als auch des ORF-Redaktionsrats zurückgetreten war.

Die Wahl der neuen ORF-Chefin oder des neuen ORF-Chefs erfolgt am 11. Juni. Wenige Wochen bis Monate darauf bestellt das Gremium maximal vier zentrale Direktoren sowie neun Landesdirektoren auf Vorschlag des gewählten Generaldirektors.