Neue Verkehsregeln

E-Moped & Helmpflicht: Das gilt ab 1. Oktober

Mit dem Monatswechsel treten drastische neue Regeln für sogenannte E-Mopeds in Kraft. Die schweren Elektro-Zweiräder fliegen endgültig von den Radwegen.
Zur Vollversion des Artikels

Wer in Wien mit dem Fahrrad unterwegs ist, kennt das Problem: Plötzlich taucht ein massives, lautloses Elektro-Zweirad auf dem schmalen Radweg auf - und das oft irre schnell. Damit ist ab dem 1. Oktober 2026 Schluss. Der Gesetzgeber greift durch und beendet die rechtliche Grauzone für E-Mopeds (Fahrzeuge der Klasse L1e-B ohne Pedale, Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h).

Ab auf die Straße

Bisher wurden E-Mopeds rechtlich ähnlich wie Fahrräder behandelt. Ab sofort stuft das Gesetz sie offiziell als Kraftfahrzeuge ein. Das bedeutet: Das Fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen oder in freigegebenen Fußgängerzonen ist ab 1. Oktober strengstens verboten. Die Gefährte gehören – genau wie Autos oder Motorräder – in den Straßenverkehr auf der Fahrbahn einordnen. Normale E-Bikes (mit Tretunterstützung) sind von dieser Regelung  ausgenommen.

Kennzeichen und "Pickerl" werden Pflicht

Draufsetzen und losfahren? Damit ist es künftig vorbei. Wer ein E-Moped lenken möchte, muss sich vorher um die offizielle Straßenzulassung kümmern. Das heißt: Man benötigt ein Nummernschild, eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein "Pickerl", also eine regelmäßige §57a-Begutachtung.

Führerschein & Helmpflicht

Damit ist noch nicht alles getan: Für Fahrer:innen eines E-Mopeds brauchen ab Donnerstag auch eine Lenkberechtigung und es gilt eine Helmpflicht. Ein Fahrradhelm reicht nicht - ein für Mopeds zugelassener Sturzhelm ist Pflicht. Auch bei Alkohol am Zweirad ist Vorsicht geboten: Es treten die gleichen Grenzwerte wie bei einem Kfz in Kraft.

Die neuen Regelungen betreffen alle Zweiräder der Klasse 1e-B, also zweirädrige Kleinkrafträder. Die Polizie in Wien hat bereits engmaschige Kontrollen angekündigt. Es drohen hohe Strafen nach dem Kraftgesetz sowie dem Führerscheingesetz.