Werbung bei Abo
Frist endet bald: So holst du dir 80 Euro von Amazon
Bei Amazon Prime Video wird trotz kostenpflichtigem Abo weiterhin Werbung gezeigt. Dagegen reichte der deutsche Verbraucherschützer eine Sammelklage ein. Die Preiserhöhung sei laut ihm unzulässig und werfe dem Online-Riesen vor, seine Dienste für zahlende Kunden zu verschlechtern.
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Dem Verfahren haben sich rund 308.000 Menschen angeschlossen. Aber die Frist läuft aus. Bis zum Dienstag, den 9. Juni, haben betroffene Kunden Zeit, sich anzumelden.
Bis zu 80 Euro pro Kunden
Anspruch auf eine Entschädigung haben Kunden, die das werbefreie Zusatz-Abo für 2,99 Euro pro Monat abgeschlossen haben oder denen seit der Änderung Werbung angezeigt wird. Zahlende Kunden können dabei ihr Geld zurückfordern. Die übrigen Betroffenen bekommen vielleicht die Entschädigung in Höhe des Zusatz-Abos.
Dabei geht es um 2,99 Euro pro Monat beziehungsweise 35,88 Euro pro Jahr. Wie die Verbraucherschützer angeben, läuft das Verfahren schon seit 2024. Somit beträgt die mögliche Summe inzwischen rund 80 Euro pro Abo.
Anmeldung beim Bundesamt für Justiz
Teilnehmer müssen online ein Anmeldeformular des Bundesamts für Justiz ausfüllen. Laut der Verbraucherzentrale dauert das Ausfüllen nur etwa zehn Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Nachdem die Anmeldung erfolgreich abgeschlossen wurde, erscheint eine Bestätigungsseite. Die offizielle Anmeldebestätigung wird klassisch per Post verschickt.
Jeder Betroffene muss schnell reagieren. Das Klageregister schließt nämlich am 9. Juni. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die abgeschlossene Anmeldung beim Bundesamt für Justiz eingereicht sein. Eine Teilnahme nach der Deadline ist nicht mehr möglich.
Verbraucherschützer mit geringer Erfolgswahrscheinlichkeit
Jedoch rechnen die Verbraucherschützer damit, dass die Klage in erster Instanz möglicherweise nicht erfolgreich sein könnte, so der "Standard". Die angeführten Klauseln werden vom Gericht nicht so eindeutig gesehen wie von den Klägern.
Andreas Eichhorst, Vorsitzender der Verbraucherzentrale Sachsen, betont: "Sollte das Gericht die geäußerte Rechtsauffassung auch im Urteil beibehalten, werden wir in jedem Fall den Weg zum Bundesgerichtshof gehen." Er brachte die Sammelklage vor Gericht. Eichhorst weiter: "Entscheidend ist, was am Ende herauskommt."
Amazon weist weiterhin jegliche Vorwürfe zurück. Der Online-Riese findet sein Vorgehen rechtmäßig.