Die Stadt wollte die Standortgarantie aus dem Übergabevertrag von 2004 gegen das Land durchsetzen. Das Gericht sieht jedoch keinen zivilrechtlichen, sondern einen öffentlich-rechtlichen Anspruch und erklärt den Rechtsweg für unzulässig. Auch der Antrag auf einstweilige Verfügung scheitert.
Noch nicht rechtskräftig
Der Beschluss vom Montag ist nicht rechtskräftig und kann binnen 14 Tagen bekämpft werden. Im Juni votierten bei der Volksbefragung rund 92 Prozent der Gmünder für rechtliche Schritte, der Gemeinderat zog einstimmig mit.
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