Viertel mangelhaft
Hitzeschutz-Kontrollen decken 230 Verstöße auf
Seit Inkrafttreten der Hitzeschutzverordnung führte das Arbeitsinspektorat 465 Kontrollen durch. In 126 Fällen und damit bei 27 Prozent wurde zumindest ein Mangel festgestellt. Insgesamt beanstandeten die Kontrolleure 230 Übertretungen. Zusätzlich gab es 556 Beratungen zum Thema Hitzeschutz, teilte das Arbeitsinspektorat im Sozialministerium dem ORF Wien mit.
Die Verordnung greift, sobald GeoSphere Austria die Hitzewarnstufe 2 ausruft. Das ist bei Temperaturen zwischen 30 und 34 Grad der Fall. Arbeitgeber müssen dann Schutzmaßnahmen setzen und diese auch dokumentieren. Dazu zählen etwa zusätzliche Pausen, ausreichend Trinkwasser oder angepasste Arbeitszeiten.
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Kein Anspruch auf Hitzefrei
Für Beschäftigte am Bau gilt eine eigene Regelung. Steigt die im Schatten gemessene Temperatur über 32,5 Grad, können Arbeitgeber die Arbeiten im Freien einstellen. Betroffene erhalten dann eine Entschädigung in Höhe von 60 Prozent ihres Lohns, die über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse abgewickelt wird.
Verpflichtend ist eine solche Arbeitsunterbrechung allerdings nicht. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es auch am Bau nicht. Arbeiterkammer und Gewerkschaft Bau-Holz kritisieren das und fordern weiterhin einen Rechtsanspruch.