"Pelicot 2.0"

Horror von Marchtrenk sorgt weltweit für Entsetzen

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Nach kurzer Zeit wurde der Fall als "Pelicot 2" tituliert.
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Ein schier unglaublicher Fall sexuellen Missbrauchs hat diese Woche ganz Österreich erschüttert. Ein 51-Jähriger soll seine eigene Ehefrau (39) Ende Juni zu Hause im oberösterreichischen Marchtrenk zu Tode vergewaltigt haben - zusammen mit einem Nachbarn (51). Die Mutter wurde so schwer verletzt, dass sie schließlich verblutete.

Eine Horror-Tat, die weit über die Landesgrenzen hinaus für Aufregung und Entsetzen sorgt. Die deutsche Bild-Zeitung titelte mit dem Bild des Tatverdächtigen: "ER soll seine Frau (40) betäubt und zu Tode vergewaltigt haben". Der Schweizer Blick schreibt: "Österreicher verkaufte Ehefrau für Sex." Selbst die CNN berichtete über die grauenhafte Nacht mit den Worten "Austrian woman dies after alleged sexual abuse by husband."

Fall als "Pelicot 2.0" beschrieben

Bereits nach kurzer Zeit wurde der Fall Marchtrenk als "Pelicot 2" tituliert. Denn er erinnert an die ungewollt bekannt gewordene Gisèle Pelicot, deren Ex-Ehemann Dominique Pelicot wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt wurde, nachdem er sie über Jahre hinweg immer wieder betäubt und Fremden zur Vergewaltigung angeboten hatte.

Doch in Österreich nahm die Perversion ein noch tragischeres Ende. Denn die 39-Jährige überlebte ihr Martyrium nicht. Besonders tragisch: Um die Frau wehrlos zu machen, wurde sie mit Alkohol abgefüllt. Zum Todeszeitpunkt hatte sie fast vier Promille im Blut. Die beiden Tatverdächtigen, für welche die Unschuldsvermutung gilt, sitzen in U-Haft. Bei seiner Befragung erzählte der 51-Jährige von sexuellen Handlungen, behauptete allerdings, dass es sich um einen Unfall gehandelt hätte.

Gab es ein Netzwerk dahinter?

Der Ehemann, ein Lkw-Fahrer, soll seine Frau für 500 Euro möglicherweise auch an andere Männer verkauft haben. Ein dritter Mann hätte in der besagten Nacht dabei sein sollen, er wäre aber nicht erschienen.

Weitere Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wels laufen. Es wird geprüft, ob es Verbindungen zu weiteren Personen gab und ob der Ehemann seine Frau schon vor der Todesnacht an andere Männer weiterverkauft hatte.

Ermittelt wird in dem Fall aktuell wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person mit Todesfolge. Dieser Tatbestand wird ähnlich streng bestraft wie Mord: Es drohen 10 bis 20 Jahre Haft oder sogar lebenslange Freiheitsstrafe. Gleichzeitig prüft die Staatsanwaltschaft, ob eine Mordanklage möglich ist. Dafür müsste dem Ehemann allerdings ein zumindest bedingter Vorsatz nachgewiesen werden.