"Judikaturwende"

Causa Bohrn Mena: OLG-Hammer um "Likes"

© APA/CHRISTIAN HAMMER
Das Oberlandesgericht Wien stellt klar: Ein "Like" ist nicht per se eine individuelle Äußerung, sondern Teil eines Stimmungsbildes.
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Das Publizisten-Ehepaar Sebastian und Veronika Bohrn Mena geht - wie von oe24 berichtet - rigoros gegen "Hass im Netz" vor. Auch "Likes" werden vor Gericht gebracht. Vor dem Oberlandesgericht Wien gab es nun einen Rückschlag.

Anlass war ein Post auf der Facebook-Seite des Wiener FPÖ-Klubchefs Maximilian Krauss. "Das Volkstheater ist längst kein Publikumstheater mehr, sondern eine von der Stadt Wien hochsubventionierte linksradikale Spielwiese", schrieb er in einem Beitrag in Bezug auf eine Veranstaltung mit Veronika Bohrn Mena. Dazu postete er einen Artikel einer Online-Zeitung.

Maximilian Krauss (FPÖ). © APA/MAX SLOVENCIK

Eine Nutzerin kommentierte daraufhin, dass "de Born menas (sic) doch nicht ernst zu nehmen" seien. Ein weiterer Nutzer kommentierte die Aussage mit: "Der LAMAHIRTE und seine Frau reden in jeder Sendung den selben SCHEISSDRECK". Die Nutzerin bedachte den Kommentar mit einem "Like".

Sebastian Bohrn Mena brachte das vor Gericht - und erlitt vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) nun einen Rückschlag. Denn: Das Gericht hält in seinem Beschluss fest, dass ein "Like" in aller Regel nicht als individuelle Äußerung zu werten sei, sondern als Teil eines Stimmungsbildes.

OLG Wien stellt klar: "Likes" sind nicht per se eine individuelle Äußerung. © Getty Images/iStockphoto

"Die Intensität der Zustimmung – ob es sich um eine distanzierte, kursorische Sympathiebekundung zu einem Teilaspekt oder um ein vollinhaltliches Mittragen jedes Details der "gelikten" Äußerung handelt - wird einem individuellen "Like" von den beteiligten Verkehrskreisen nicht ohne Weiteres entnommen. Im Regelfall – so auch gegenständlich – weist das "Like" lediglich einen diffusen Charakter ohne verbindliche Resonanz des betreffenden Inhalts auf", heißt es in der Begründung. Dabei wird auch auf den jüngsten OGH-Entscheid verwiesen.

Der OGH-Entscheid betraf allerdings die zivilrechtliche Sicht. Das OLG entschied nun rechtskräftig für das Medienstrafrecht.

Anwalt sieht "Judikaturwende"

„Diese Entscheidung markiert eine bedeutende Judikaturwende auch der Strafgerichte", so Medienanwalt Christoph Völk, der die FPÖ Wien in der Causa vertritt, gegenüber oe24. "Ein 'Like' ist Teil eines Stimmungsbildes, nicht aber in jedem Einzelfall zwingend schon eine Straftat".

Sebastian Bohrn Mena hält auf oe24-Anfrage fest: "Auch wenn ich es bedenklich finde, dass man jetzt offenbar schon rassistische Abwertungen gefahrlos liken kann, begrüße ich den unabhängigen Rechtsstaat. Ich habe immer gesagt: Wir gehen gegen alles vor, gegen das wir vorgehen können - die Grenzen legen die Gesetze und die Gerichte fest, nicht die Gewalttäter oder die Profiteure von Hass. So werden wir es auch weiter halten.“