Brisanter Fall

Junge Frau (22) kommt zu früh zur Arbeit - gefeuert!

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Die 22-Jährige wurde entlassen, weil sie zu früh in der Arbeit war
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Wer früher zur Arbeit kommt, gilt normalerweise als besonders engagiert. In Spanien hat genau dieses Verhalten jedoch zum Verlust des Arbeitsplatzes geführt. Eine 22-jährige Mitarbeiterin eines Paket- und Logistikunternehmens in der Provinz Alicante wurde entlassen, nachdem sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig deutlich vor Beginn ihrer Schicht am Arbeitsplatz erschienen war. Ein Gericht bestätigte die Kündigung als rechtmäßig.

Laut ihrem Arbeitsvertrag begann die Schicht der jungen Frau um 7.30 Uhr. Dennoch erschien sie häufig bereits zwischen 6.45 und 7.00 Uhr auf dem Firmengelände. Das Unternehmen hatte sie mehrfach mündlich und später auch schriftlich aufgefordert, die festgelegten Arbeitszeiten einzuhalten. Trotz dieser Hinweise setzte sie ihr Verhalten fort und kam nach einer formellen Abmahnung noch mindestens 19 weitere Male deutlich zu früh zur Arbeit.

Gericht gibt Firma recht

Der Fall landete schließlich vor dem Sozialgericht Nummer 3 in Alicante. Dort argumentierte die Arbeitnehmerin, sie habe aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung früher erscheinen müssen. Nach Angaben des Gerichts konnte sie dafür jedoch keine ausreichenden Nachweise vorlegen. Das Unternehmen erklärte hingegen, dass die Mitarbeiterin vor Schichtbeginn ohnehin keine Aufgaben übernehmen konnte, da ihre Tätigkeit von anderen Arbeitsabläufen und Kollegen abhängig gewesen sei. Ihre frühe Anwesenheit habe daher keinen betrieblichen Nutzen gebracht.

Die Richter betonten, dass nicht die Pünktlichkeit selbst das Problem gewesen sei. Ausschlaggebend sei vielmehr gewesen, dass die Mitarbeiterin wiederholt klare Anweisungen ihres Arbeitgebers missachtet habe. Das Gericht wertete dies als schwerwiegende Pflichtverletzung sowie als Verstoß gegen die notwendige Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgt, dass spanische Medien von weiteren Vorwürfen berichten. Demnach soll die Mitarbeiterin unter anderem das Zeiterfassungssystem nicht ordnungsgemäß genutzt haben. Diese Aspekte wurden von mehreren Berichten als zusätzliche Vertrauensverstöße angeführt.

Der ungewöhnliche Fall hat in Spanien und darüber hinaus eine Debatte ausgelöst. Arbeitsrechtsexperten verweisen darauf, dass Unternehmen grundsätzlich das Recht haben, klare Arbeitszeiten und betriebliche Regeln festzulegen. Entscheidend sei daher nicht, ob ein Mitarbeiter zu spät oder zu früh erscheint, sondern ob verbindliche Anweisungen eingehalten werden.

Die 22-Jährige kann gegen das Urteil noch weitere Rechtsmittel einlegen. Bis dahin bleibt die Kündigung jedoch wirksam