Mehr E-Ladestationen

Nationalrat beschloss Novelle zum Bundesstraßengesetz

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Der Nationalrat hat am Montag eine Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG) beschlossen.
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Das soll mehr Rechtssicherheit bei Bundesstraßenprojekten bringen. Rechtliche Probleme bei langwierigen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren (UVP-Verfahren) sollen vermieden werden. Weiters soll das E-Ladestationen-Netz flächendeckend ausgebaut werden, wie die Parlamentskorrespondenz berichtete.

Die gesetzliche Fünfjahresfrist für die Rechtswirkung einer Planungsgebietsverordnung soll künftig während eines laufenden UVP-Genehmigungsverfahrens gehemmt werden, ist in der Novelle festgehalten.

Flächendeckender Ausbau bei E-Ladestationen

Vorgesehen sind den Angaben zufolge auch neue Bestimmungen zum flächendeckenden Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie zu bestehenden Konkurrenzklauseln ("Schutzzonen") bei Rastanlagen und Tankstellen: Bis Ende 2030 soll im Durchschnitt alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge errichtet werden; für schwere Nutzfahrzeuge alle 40 Kilometer.

Neben dem flächendeckenden Ladenetz ist laut Parlamentskorrespondenz auch vorgesehen, dass bei neu errichteten Ladepunkten nach Möglichkeit Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie Aufenthaltsbereiche geschaffen werden. Dazu sollen bestehende Konkurrenzklauseln ("Schutzzonen") bei Rastanlagen und Tankstellen neu geregelt werden. Soweit dies für die Erreichung der Ausbauziele erforderlich sei, sollen Eingriffe in solche Vertragsrechte zulässig sein, wenn sie die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern. Für die Betreiber seien unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche vorgesehen.

Fristhemmung bei UVP-Verfahren

Derzeit treten die Rechtswirkungen von gemäß BStG erlassenen Planungsgebietsverordnungen den Angaben zufolge nach fünf Jahren außer Kraft, ohne dass eine Verlängerung möglich ist. Dauere ein UVP-Verfahren länger, könnte die Verordnung ihre Rechtswirkung vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens verlieren. Künftig soll daher ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die Fünfjahresfrist hemmen, um die Rechts- und Planungssicherheit bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens zu gewährleisten.

Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) sprach von einem wichtigen Schritt für mehr Rechts- und Planungssicherheit bei Bundesstraßenprojekten. Langwierige UVP-Verfahren könnten derzeit dazu führen, dass Planungsgebietsverordnungen ihre Rechtswirkung verlören und neu erlassen werden müssten. Mit den neuen Bestimmungen werde dieses Problem beseitigt. Darüber hinaus schaffe die Novelle die Voraussetzungen für einen rascheren Ausbau der Ladeinfrastruktur und setze europäische Vorgaben um.