Regierung beschließt
2.000 Euro Strafe für dieses Tschick-Vergehen
Von Montag bis Freitag läuft im Nationalrat der "Parlament-Marathon". Dabei sollen eine Reihe an Gesetzesvorhaben beschlossen werden. Am Dienstag soll es unter anderem Veränderungen beim Nikotingesetz geben.
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In den vergangenen Jahren stieg der Tabak- und Nikotinkonsum wieder an. Vor allem E-Zigaretten werden immer beliebter. Zwischen 2015 und 2020 hat sich ihr Konsum verdoppelt. Bis 2022 sprang dieser um mehr als das Dreifache. Ebenfalls verzeichnete der Großhandel innerhalb von zehn Jahren ein Wachstum um das 7,5-Fache.
Verkaufsverbot von elektronischen Einweg-Zigaretten
Bei Kindern und Jugendlichen sind E-Zigaretten, Nikotinbeutel und ähnliche Produkte weit verbreitet. Laut Entwurf nahmen im vergangenen Monat rund 18,7 Prozent der Buben und 8,3 Prozent der Mädchen Nikotinbeutel zu sich.
Die Gesetzesnovelle soll vor allem den Verkauf von elektronischen Einweg-Zigaretten verbieten. Ob sie Nikotin enthalten oder nicht, ist hier nicht von Bedeutung. Der Entwurf begründet, dass die E-Zigaretten besonders attraktiv bei jungen Menschen sind. Die Produkte sind klein, günstig, auffällig gestaltet und in zahlreichen Geschmacksrichtungen erhältlich. Jedoch bergen sie gesundheitliche Risiken für Lunge, Herz-Kreislauf-System, Gefäße, Immunsystem sowie für ungeborene Kinder.
Werbeverbot für Pouches
Zusätzlich sollen auch tabakfreie Nikotinerzeugnisse ausdrücklich unter das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) fallen. Darunter fallen unter anderem Nikotinbeutel, Nikotin-Schnupfpulver oder Nikotin-Zahnstocher. Ein Werbeverbot soll für sogenannte Pouches eingeführt werden. Zudem müssen die Packungen mindestens 15 Konsumeinheiten beinhalten.
Der Entwurf sieht zusätzlich eine neue Produktkategorie für tabak- und nikotinfreie Erzeugnisse wie koffeinhaltige Schnupfpulver oder CBD- beziehungsweise Kräuterbeutel. Sie sollen reguliert werden, weil sie als mögliche Einstiegsprodukte für Kinder und Jugendliche gelten.
Für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und deren Abfälle soll auch ein Wegwerfverbot auf öffentlichen Spielplätzen eingeführt werden. Bei Verstoß soll, sofern der Spielplatz entsprechend gekennzeichnet ist, das Vergehen mit bis zu 500 Euro bestraft werden. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro.
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