Für das Jahr 2027 steigt das jährliche Service-Entgelt für die E-Card auf 26,85 Euro. Zum Vergleich: Für 2026 waren noch 25 Euro fällig, 2025 lag der Betrag bei 13,80 Euro. Die neuerliche Erhöhung ergibt sich aus der gesetzlichen Anpassung an die Aufwertungszahl.
Die Gebühr wird am 15. November für das kommende Kalenderjahr fällig. Bei Arbeitnehmern wird der Betrag normalerweise direkt vom Gehalt abgezogen. Bei Pensionisten erfolgt die Einhebung über die Pensionsauszahlung.
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Mehr als zwei Millionen Pensionisten betroffen
Für Pensionisten ist die Einhebung im November 2026 besonders relevant: Sie müssen das Service-Entgelt erstmals zu diesem Zeitpunkt bezahlen. Betroffen sind mehr als zwei Millionen Menschen im Ruhestand. Eine eigene Überweisung ist in der Regel nicht notwendig, weil der Betrag direkt abgezogen wird.
Wer von der Gebühr ausgenommen ist
Nicht jeder muss das Service-Entgelt bezahlen. Ausnahmen gelten unter anderem für Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen, sowie für bestimmte Personen, die aus sozialen Gründen von der Rezeptgebühr befreit sind. Darüber hinaus gibt es weitere gesetzlich festgelegte Ausnahmen.
Wichtig: Wer lediglich die jährliche Obergrenze bei den Rezeptgebühren erreicht hat, ist dadurch nicht automatisch von der E-Card-Gebühr befreit. Wer unsicher ist, sollte bei der zuständigen Krankenversicherung nachfragen.
Auch Arbeitnehmer müssen zahlen
Die Gebühr betrifft nicht nur Pensionisten. Auch Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer und Lehrlinge müssen das Service-Entgelt grundsätzlich entrichten, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen hat, kann unter Umständen zunächst mehrfach zur Zahlung herangezogen werden. Zu viel bezahlte Beträge können auf Antrag zurückerstattet werden.