Mordversuch
Opernsänger niedergestochen: 10-seitiges Geständnis!
Wien. Am Dienstag musste sich ein mittlerweile 41-jähriger Mann am Wiener Landesgericht verantworten. Er soll am 9. Mai 2013 einen damals 27 Jahre alten ukrainischen Opernsänger vor dem Justizministerium in der Innenstadt niedergestochen haben. Erst Ende 2025 tauchte der Fall wieder auf: Der Mann erstattete eine Selbstanzeige und legte ein zehnseitiges Schriftstück vor, in dem er die Verantwortung für mehrere Kapitalverbrechen auf sich nahm.
Klinge verletzte Milz
Bei dem Angriff erlitt der junge Künstler eine Verletzung im Bereich des linken Rippenbogens. Die Klinge beschädigte seine Milz und verursachte eine Einblutung in die Bauchhöhle. Die Staatsanwaltschaft Wien geht davon aus, dass der Angreifer den Opernsänger vorsätzlich töten wollte.
Der 41-Jährige musste sich allerdings nicht wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragte vielmehr gemäß Paragraf 21 Absatz 1 des Strafgesetzbuches seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (FTZ). Laut einem psychiatrischen Gutachten war der Akademiker aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig.
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Verteidiger zweifelt an Geständnis
Auf die Spur des Mannes kam die Polizei erst, als dieser am 31. Dezember 2025 selbst bei der Polizei erschien und eine Selbstanzeige erstattete. In dem zehnseitigen Papier nahm er die Schuld für mehrere Kapitalverbrechen auf sich. Darin behauptete er auch, im Frühjahr 2013 in Wien-Wieden den jungen Opernsänger niedergestochen zu haben.
Sein Verteidiger Daniel Strauss sieht darin allerdings keinen ausreichenden Beweis für die Täterschaft. Das Geständnis sei zwar "ein Beweismittel, aber kein Tatsachenbeweis", erklärte er den Geschworenen. Sein Mandant habe sich zum Zeitpunkt der Selbstanzeige in einem wahnhaften Zustand befunden. "Er kann es schlicht und einfach nicht sagen, ob er es war oder nicht", so Strauss. Es gebe keine objektiven Beweise für die Täterschaft.
DNA-Spuren sollen ausgewertet werden
Besonders kritisierte der Verteidiger, dass damals sichergestellte DNA-Spuren auf der Lederjacke des attackierten Künstlers bislang nicht ausgewertet worden seien. Strauss beantragte deshalb einen Abgleich der vorhandenen DNA-Probe mit den genetischen Merkmalen seines Mandanten. "Wenn man einen Abgleich hat, muss man sich nicht auf ein wahnhaftes Geständnis verlassen", argumentierte der Anwalt.
In seiner schriftlichen Selbstanzeige hatte der 41-Jährige zudem höchst ungewöhnliche Behauptungen aufgestellt. Unter anderem gab er an, von an den Wänden klebenden Kristallinen überwacht und beim Duschen gefilmt zu werden. Das entsprechende Material werde, so seine Darstellung, in die ganze Welt gestreamt.
Über den Antrag auf den DNA-Abgleich wurde zunächst noch nicht entschieden. Das Gericht führte vorerst das Beweisverfahren durch.
Medikamente abgesetzt
"Ich leide seit Jahren unter einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis", sagte der 41-Jährige in seiner Einvernahme. Die entsprechende Diagnose habe er in seinem 30. Lebensjahr bekommen. Wenn er keine Medikamente nehme, habe er "Wahrnehmungsstörungen. Behandelt bin ich stabil." Ende des Vorjahrs habe er die Medikamente "aufgrund unerwünschter Nebenwirkungen und weil ich geglaubt habe, dass ich sie nicht brauche" abgesetzt. Daraufhin seien "die Zustände" zurückgekehrt: "Wahrnehmungsstörungen. Ich habe mich verfolgt gefühlt."
In diesem Zustand sei er "zur Polizei gegangen. Ich war schwer psychotisch." Was er dort angegeben habe, wolle er nicht beurteilen: "Ich weiß nicht, ob das Einbildung war von mir." Auf Anraten seines Verteidigers werde er zu dem ihm zugeschriebenen Angriff auf den Opernsänger nicht Stellung nehmen.
Opfer erinnerte sich an "verrückte Augen"
Der inzwischen 40 Jahre alte Opernsänger, der mittlerweile in Deutschland lebt, sagte als Zeuge aus, nachdem der mutmaßliche Angreifer auf seinen Wunsch aus dem Gerichtssaal gebracht wurde. Er habe sich im Mai 2013 "zum Vorsingen" in Wien aufgehalten und sei nachts nach einem Abendessen mit seiner Agentin am Heimweg von einem unbekannten Mann auf Englisch angesprochen worden: "Er hatte ein Messer in der Hand und hat mir in den Bauch geschlagen. Meine erste Reaktion war, ich wollte schnell ins Hotel laufen. Dann habe ich meine Kraft verloren und bin zusammengebrochen." Passanten hätten sich um ihn gekümmert und die Rettung gerufen.
Der Künstler verbrachte zehn Tage in einem Spital, wo die Stichwunde - laut Gerichtsmediziner Christian Reiter eine schwere Verletzung, die eine lebensbegleitende, gut sichtbare Narbe im Bauchbereich nach sich zog - versorgt wurde.
Der Angreifer habe "verrückte Augen" gehabt, das Ganze habe nur eine halbe Minute gedauert, schilderte der Sänger: "Er sah südländisch aus. Dunkle Haare, dunkle Augen. Er hatte einen kleinen Punkt im Gesicht. Er war ungefähr in meinem Alter. Ein bisschen kleiner als ich."
Aufgrund dieser recht genauen Personenbeschreibung wollte die vorsitzende Richterin wissen, ob der Zeuge zu einer kurzen Gegenüberstellung mit dem mutmaßlichen Angreifer bereit sei, um diesen allenfalls identifizieren zu können. Der 40-Jährige erklärte sich damit einverstanden. Nachdem er den anderen Mann kurz gemustert hatte, gab er an, er sei "fast sicher", dass das der damalige Angreifer sei: "Ich kann Ja sagen. Aber es war vor 13 Jahren."
Ein Urteil stand aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.