Fahrlässige Tötung

Patient nach Zahn-OP tot: Anästhesist vor Gericht

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Der Angeklagte soll bei seinem Einsatz gleich mehrfach die ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen haben.
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Wien. Am Landesgericht ist am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung gegen einen Anästhesisten verhandelt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 2. Oktober 2024 den Tod einer Patientin herbeigeführt zu haben, die er vor einer Zahnbehandlung in einer Zahnarztpraxis unter Vollnarkose gesetzt hatte. Der Angeklagte soll dabei gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Der erfahrene Anästhesist wies diese Vorwürfe entschieden zurück.

Er habe "den Arbeitsplatz für alle Eventualitäten vorbereitet" und die Narkose "streng nach dem standardisierten Prozedere eingeleitet", betonte der Anästhesist, der auch eine Ausbildung zum Notarzt absolviert hat. Die Narkosemaschine habe aber einen Defekt aufgewiesen: "Der erste Funktionstest bei der Maschine hat nicht funktioniert."

Daher habe er auf manuellen Beatmungsmodus umgestellt. In dieser Situation sei der Beatmungsbeutel abgerissen. Der Puls der Frau sei abgerissen, daher habe er sie intubiert, indem er einen Schlauch in die Luftröhre einführte, "um einen weiteren Sauerstoffabfall zu verhindern." Als er gesehen habe, "dass es ihr nicht so gut geht, wie wir uns das vorstellen, habe ich mit der Reanimation begonnen."

Der alarmierte Notarzt stellte beim Eintreffen in der Praxis blaue Lippen der Patientin fest. Auf Vorhalt der Richterin, die Frau habe einen Kreislaufstillstand erlitten, erwiderte der Angeklagte: "Deswegen haben wir reanimiert." Er habe "eine effektive Herzdruckmassage gemacht." Als der Notarzt einlangte, habe es "eine Herzfrequenz und einen Blutfluss ins Gehirn gegeben."

Seine Reanimation sei erfolgreich gewesen. "Als sie abtransportiert worden ist, war sie nicht hirntot. Sie war am Leben. Was weiter passiert ist, ist ihm nicht zurechenbar", meinte Verteidiger Lukas Kollmann.

55-Jährige sollte Kieferoperation unterzogen werden

Bei der Patientin handelte es sich um eine 55 Jahre alte Frau, die sich in der Zahnarztpraxis einer komplizierten Kieferoperation unterziehen sollte. Weil sie Angst vor dem mehrstündigen Eingriff hatte, entschied sie sich für eine Vollnarkose. Der Angeklagte betonte in diesem Zusammenhang, mit der Frau zwei ausführliche Aufklärungs- und Beratungsgespräche geführt zu haben. Ihr Körpergewicht - im Strafantrag ist von einer Adipositas die Rede - habe kein erhöhtes Narkoserisiko dargestellt, widersprach der Angeklagte der Staatsanwältin. Es habe "in keiner Weise Bedenken gegeben."

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass das Vorgehen des Angeklagten einen Kreislaufstillstand und eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns bewirkte, was letztlich zum Tod der Frau führte. Sie starb mehrere Tage, nachdem sie in ein Spital gebracht wurde, an einem Herz-Kreislauf-Versagen. Für den Anästhesisten und seinen Verteidiger lässt sich die für eine Verurteilung erforderliche Kausalitätskette nicht schließen. Es gebe keinen Nachweis, dass das Handeln des Narkosearztes ursächlich für das Ableben der Frau war, betonte Kollmann.

Angeklagter drückte Angehörigen sein Beileid aus

Ungeachtet dessen betonte der Angeklagte, es tue ihm "furchtbar leid, was passiert ist. Ich möchte den Hinterbliebenen mein Beileid aussprechen." Er führe inzwischen im ambulanten Setting keine Vollnarkosen mehr durch. Nur in voll ausgestatteten Kliniken gebe es im Akutfall zwei bis drei zusätzliche Anästhesisten und spezialisierte Pflegekräfte, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, erläuterte er.