Festnahme
Lange Haftstrafe für Pensionisten-Trio mit Cannabis-Plantage
Bgl.Drei Pensionisten, die gemeinsam eine Cannabis-Indoorplantage in Neusiedl am See betrieben haben sollen, sind am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der 61-jährige Erstangeklagte muss vier Jahre und sechs Monate in Haft, der Zweitangeklagte drei Jahre und der Drittangeklagte vier Jahre. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Während die anderen beiden ihre Urteile annahmen, meldete der Drittangeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gab zu allen dreien keine Erklärung ab. Der Erstangeklagte hatte sich zuvor als einziger geständig gezeigt. Die Aussagen der anderen, sie hätten von der Plantage nichts gewusst, seien für den Schöffensenat "einfach nicht glaubbar" gewesen, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung.
Die Indoorplantage mit circa 900 Pflanzen befand sich an der Wohnadresse des Erstangeklagten und fiel laut Staatsanwältin vor allem deshalb auf, weil dort "reges Treiben" herrschte und Setzlinge sowie Düngemittel gebracht wurden. In weiterer Folge sei ein erhöhter Energiebedarf festgestellt worden, der für eine Einzelperson viel zu hoch gewesen sei, erläuterte die Staatsanwältin. Die Angeklagten dürften auch eine Stromüberbrückung eingerichtet haben. Sie verbrauchten also mehr Strom als sie dem Anbieter bezahlten. Bei einer Hausdurchsuchung stießen Polizisten schließlich auf die Indoorplantage.
Zweit- und Drittangeklagte als "Gärtner" bzw. Lieferanten der Setzlinge
Der 61-jährige Erstangeklagte gab an, einen kleinen Teil der Ernte aufgrund von Schmerzen für den Eigenkonsum behalten und geringe Mengen selbst verkauft zu haben. Den Rest habe er an die beiden anderen weitergegeben, die das Cannabiskraut mit nach Wien nahmen und dort verkauften. Er habe zuvor schon ohne die beiden eine kleine Plantage betrieben, bei der ihm die Anzucht jedoch noch nicht in diesem Ausmaß gelungen sei.
Der Zweitangeklagte gab an, er sei als "Gärtner" hinzugezogen worden, um die Setzlinge zu pflegen. Sein Ziel sei es gewesen, die Pflanzen weiterzuverkaufen, sobald sie größer seien. Mit der Plantage an sich oder dem Verkauf von Cannabiskraut habe er nichts zu tun gehabt und auch nichts davon gewusst.
Der Drittangeklagte leugnete ebenfalls, von der Plantage gewusst zu haben. Er habe als Betreiber eines Hanf-Shops lediglich Keimlinge und Stecklinge zum Erstangeklagten gebracht. Was dieser mit den Jungpflanzen mache, habe er nicht gewusst. "Das war alles in einem Stadium, wo noch keine Pflanzen mit Blüten vorhanden waren. Der illegale Teil, der dann begonnen hat, mit dem hat er nichts zu tun", betonte sein Anwalt. Ein Urteil könnte am Nachmittag fallen.