Kosten-Knaller
Rot-pinkes Justizgesetz: 9 Millionen Mehrkosten
Die Selbst-Abschaffung von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) soll es sein. Künftig wird die oberste Weisungsspitze für die Staatsanwälte nämlich nicht mehr die Justizministerin sein, sondern eine dreiköpfige Bundesstaatsanwaltschaft. So lautet zumindest der Regierungsplan, den Neos und SPÖ maßgeblich vorangetrieben und die ÖVP schließlich zum mitmachen gebracht haben. Es braucht eine 2/3-Mehrheit, ob Grüne oder FPÖ zustimmen: Fraglich. Richter und Staatsanwälte kritisieren den Plan, jetzt stellt sich auch noch heraus, dass er zu hohen Mehrkosten in Millionenhöhe führt.
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Der Preis des Justiz-Plans
Justizministerin Sporrer stellte am Dienstag klar, dass man derzeit von einem jährlichen Aufwand in Höhe von rund neun Millionen Euro ausgeht. Kritische Stimmen aus der Finanzverwaltung weisen jedoch darauf hin, dass bei derartigen Großprojekten die Endabrechnung in Österreich erfahrungsgemäß oft deutlich höher ausfällt. Es wäre nicht das erste Mal, dass aus einem geschätzten einstelligen Millionenbetrag am Ende ein zweistelliger wird.
Auch die Planstellen für die neue Stelle sind eine Nummer. Sporrer spricht von mehr als 40 Bediensteten. Drei Bundesstaatsanwälte, deren drei Stellvertreter, Personal für staatsanwaltliche Tätigkeit und Supportpersonal, zum Beispiel im IT-Bereich etc.
Die Dreierkoalition beschließt eine Dreierspitze – ein Schelm, wer bei dieser Zahl an die aktuelle Regierungskonstellation und mögliche Postenabsprachen denkt. Bestimmen soll das Parlament über die Vorschläge...