Kein Verfahren

Staatsanwalt weist Anzeige gegen ORF-Stiftungsrats-Chef Lederer ab

Autor Raffer hatte Lederer wegen des Verdachts der Untreue angezeigt ++ Kein Verfahren
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Die Staatsanwaltschaft Wien wird nicht gegen ORF-Stiftungsratschef Heinz Lederer wegen des Verdachts der Untreue ermitteln. oe24 liegt die "Verständigung vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens" vor. Der Kärntner Autor Harald Raffer hatte Lederer und seinen damaligen Vize Gregor Schütze angezeigt, beide bleiben also unbehelligt. Raffer hatte die Anzeige eingebracht, um mögliche Unvereinbarkeiten der PR-Tätigkeiten Lederers und Schützes mit ihrem Amt als ORF-Stiftungsratsvorsitzende überprüfen zu lassen. Jetzt schreibt der Staatsanwalt, ein Verfahren wäre "aus rechtlichen Gründen unzulässig".

Lederers Anwalt Dieter Heine zeigt sich zufrieden. "Herr Raffer hat irgendwelche Mutmaßungen und Erfindungen angezeigt", wie er gegenüber oe24 betonte, es habe also "keine rechtlichen Gründe gegeben, ein Verfahren einzuleiten".

Somit ist eine von zwei gegen Lederer eingebrachte Strafanzeigen vom Tisch, eine andere - wegen des angeblichen Verdachts der Nötigung - hat der gefeuerte Ex-ORF-Chef Roland Weißmann eingebracht, dabei soll es um Personalwünsche und PR-Aufträge gegangen sein. Anwalt Heine ist zuversichtlich, dass dieses Verfahren eingestellt wird, denn hier gehe es ebenfalls um erfundene Anschuldigungen.