Keine 1a-Gemeinde
Ständer sticht Retz aus
Es ist ein Urteil, das man sich auf der Zunge zergehen lassen darf: Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat der Stadtgemeinde Retz eine schallende Ohrfeige verpasst. Die Gebrauchsabgabe für die A-Ständer der Initiative #NotarztRetzMussBleiben war rechtswidrig.
Ständerchaos: Gericht stoppt Retz
Was war genau passiert? Der Bürgermeister von Retz, Stefan Lang (ÖVP), schrieb 456 Euro vor, weil die Initiative zur Bewerbung ihrer April-Demo in St. Pölten Informationsständer aufgestellt hatte. Eine gesetzlich zwingende Gebrauchserlaubnis? Fehlanzeige. Die Gemeinde kassierte einfach – ohne rechtliche Grundlage.
Klartext. Das Gericht lässt keinen Interpretationsspielraum: Der Bescheid wird ersatzlos behoben, eine Abgabepflicht liegt schlicht nicht vor. Damit ist amtlich, was Bürger seit Wochen wussten: Hier wollte eine Gemeinde eine Bürgerinitiative mundtot machen, die sich für den Erhalt des Notarztstützpunktes einsetzt – und griff dafür tief in die Trickkiste der Bürokratie.
Kein Zeichen von Respekt gegenüber den eigenen Bürgern
Von kommerziellem Interesse, das eine Gebrauchsabgabe überhaupt hätte rechtfertigen können, kann schlicht keine Rede sein. Die A-Ständer informierten über eine drohende Schließung, die Menschenleben kosten könnte – kein Verkaufsstand, kein Werbebanner, kein Geschäft. Und trotzdem griff die Gemeinde zur Kasse. Kommerzielles Interesse? Höchstens das der Gemeindekasse.
Stille. Und jetzt kommt der Teil, der wirklich wütend macht: Retz überweist den Betrag zurück – wortlos. Kein Brief, keine Erklärung, keine Entschuldigung. Als wäre nichts gewesen. Als hätte man den Bürgerinnen und Bürgern nicht monatelang Steine in den Weg gelegt, sondern lediglich einen Verwaltungsfehler still korrigiert.
Diese Kommunikationsverweigerung ist bezeichnend. Eine Gemeinde, die einer demokratischen Initiative Geld abpresst und nach der Niederlage vor Gericht nicht einmal den Anstand hat, sich zu entschuldigen. Kein Wort des Bedauerns, keine Einsicht, kein Zeichen von Respekt gegenüber den eigenen Bürgern.
Aufregen lohnt sich
Vorbild. Der Kontrast könnte größer nicht sein: Während Gemeinden wie Groß-Enzersdorf geschlossen hinter ihren Bürgern stehen und sogar gemeinsam zu Demonstrationen für den Notarzt fahren, versuchte Retz, eine berechtigte Sorge um die medizinische Versorgung finanziell zu bestrafen. Das Gericht hat dem nun eine unmissverständliche Absage erteilt – eine Revision ist ausgeschlossen, das Urteil steht.
Fazit: Aufregen lohnt sich. Die Initiative #NotarztRetzMussBleiben hat sich nicht einschüchtern lassen und am Ende Recht bekommen – höchstgerichtlich bestätigt. Doch der Umgang der Gemeinde Retz mit den eigenen Bürgern bleibt ein Lehrstück dafür, wie man es nicht machen sollte: kein Wort, keine Entschuldigung, nur eine stille Überweisung nach einer klaren rechtlichen Niederlage.
Ein A-Ständer hat Retz eine gehörige Standpauke vom Gericht eingebracht – von wegen 1a-Gemeinde. Vielleicht hilft ja beim nächsten Mal ein Schild direkt am Rathaus: "Vorsicht, Stolperfalle Amtsschimmel."