Unterbringung

Stalker jammerte bei Urteil: »Mein Leben zerstört«

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Ein schwer paranoider 60-jähriger Ex-Architekt stalkte seit 2017 fünf Frauen, wurde dafür aufgrund seiner Krankheit nie belangt. Bei einer Wiener Society-Galeristin biss er sich endlich die Zähne aus. Bei der Verurteilung jammerte er drauflos.
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Wien. Nachdem der 60-Jährige eine Galeristin über Jahre beharrlich verfolgt hat, ist er am Freitag am Wiener Landesgericht gemäß §21 Absatz 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Betroffene hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. "Das ist ein Justizskandal, Sie haben gerade mein Leben zerstört", trotzte der Zurechnungsunfähige beim Urteil wild fluchend.

Hunderte Anrufe, Dutzende Mails, Dickpics

Der studierte Dipl.-Ing. hatte über Jahre die Nähe zu der Frau gesucht und später auch anzügliche Nachrichten geschickt. Zwischen 2023 und Ende 2025 war der Ex-Architekt und Bezieher einer Invaliditätspension regelmäßig in der Galerie der Frau aufgetaucht und hatte versucht, Kontakt mit ihr aufzubauen. Zuerst, um seine Kunst zu präsentieren, später in der Hoffnung, dass sie sich auf eine Beziehung einlasse. "Ich habe jegliche Kommunikation mit ihm ganz klar abgelehnt. Er hat unsere Galerie manchmal wochenlang regelmäßig angerufen, diese Anrufe waren extrem unangenehm und wir haben uns als Team wirklich gefürchtet", sagte die Frau am Freitag als Zeugin vor dem Schöffensenat aus. Er hatte in den Jahren rund 50 Mails an die öffentliche Mailadresse der Galerie geschickt, darunter zuletzt auch Nacktbilder oder Nachrichten wie "Ich will mit euch allen schlafen".

"Er hat sich nicht an das Hausverbot gehalten, wir wollten ihn nicht sehen und wir wollten seine Kunst nicht sehen. Je ablehnender wir waren, desto intensiver sind seine Besuche geworden", hieß es seitens der Zeugin. Als der 60-Jährige im Dezember 2025 erneut die Galerie aufgesucht hatte, wurde die Polizei alarmiert. Um den Mann vor Ort zu behalten, ging die Frau ein Gespräch mit ihm ein. Dort zeigte er ihr alle Nachrichten, die er ihr gesendet hatte. Die Frau filmte das Handy ab. "Er hatte unzählige Nahaufnahmen von mir, collagiert in irgendwelchen Posen und auch Fotos von meinen Kindern", sagte sie aus.

Unterbringung war zwingend logisch

Laut dem beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann liegt bei dem Betroffenen ein chronisch psychoaffektiver Zustand vor. Der Mann sei zurechnungsunfähig und würde sich vehement gegen psychopharmakologische Behandlung wehren, erläuterte Hofmann. "Ich nehme die Medikamente nicht, weil ich gesund bin. Ich bin nicht krank, ich habe ein ausgezeichnetes Wahrnehmungsvermögen", zeigte sich der 60-Jährige uneinsichtig.

Das Gericht folgte der Argumentation des Experten, dass von einer Unterbringung nicht abgesehen werden könne, da von dem Mann eine Gefahr ausgehe. Es müsse ohne im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Maßnahmen mit weiteren Straftaten gerechnet werden, begründete der Richter die Entscheidung. Unter anderem solche gegen die sexuelle Integrität von Frauen könnten nicht ausgeschlossen werden.