Bgld. Der Pensionist soll die Taube Ende Juli auf dem Balkon seiner Wohnung im siebenten Stock in einer Wohnhausanlage getötet haben. Mit welchem Gegenstand dies genau erfolgte, konnte nicht nachgewiesen werden. Blutspuren wurden auf der Wand und an einer Plastikschaufel entdeckt. Der Beschuldigte gab dazu an, der Vogel sei selbst auf die Schaufel gehüpft und dann vom Balkon noch weggeflogen.
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"Jetzt ist das Vieh endlich hin!"
Warum das Tier daraufhin schwer verletzt, aber noch kurz lebend, neben der gießenden Hausbesorgerin auf den Boden knallte, konnte der Angeklagte nicht erklären. Die Frau gab als Zeugin an, dass der Nachbar von oben noch "Jetzt ist das Vieh endlich hin" geschrien habe. Auch diese Aussage bestritt der Angeklagte.
Eine Untersuchung der toten Taube durch die AGES ergab multiple Frakturen, Blutungen und multiple Leberrisse, die durch ein stumpfes Trauma verursacht wurden. Für die Richterin waren auch die Angaben der Hausbesorgerin glaubwürdig, sie sprach den Mann schuldig. Er wurde nicht rechtskräftig zu 3.900 Euro Geldstrafe verurteilt, wobei die Hälfte bedingt nachgesehen wurde.