An 72 Tagen erhoben
Touristen-Hotspot weitet Eintrittsgebühr für Tagesbesucher aus
Das beschloss die Stadtverwaltung am Donnerstag. Im laufenden Jahr wurde die Abgabe von März bis Juli an 60 Tagen erhoben. Die Regelung soll im kommenden Jahr vom Karfreitag, 26. März, bis zum 15. August gelten. Die Gebühr wird überwiegend an Wochenenden von Freitag bis Sonntag sowie an ausgewählten Feiertagen und Brückentagen fällig.
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Die tägliche Erhebungszeit wird im Vergleich zu 2026 um eine halbe Stunde verlängert und gilt von 8.30 bis 16.30 Uhr. Zwei Zeiträume sind durchgehend vorgesehen: vom 23. April bis zum 2. Mai, einschließlich des italienischen Tags der Befreiung am 25. April und des Tags der Arbeit am 1. Mai, sowie vom 28. Mai bis zum 6. Juni rund um den italienischen Nationalfeiertag am 2. Juni. Hinzu kommen die Ostertage einschließlich Ostermontag sowie das Wochenende um Mariä Himmelfahrt am 15. August. Die Höhe der Abgabe soll weiterhin maximal zehn Euro betragen.
Stadt hatte die Eintrittsgebühr 2024 zunächst an 29 Tagen eingeführt
Die Eintrittsgebühr sei ein sinnvoller Bestandteil der Maßnahmen zur Steuerung der Touristenströme, sagte der für den Haushalt zuständige Stadtrat Michele Zuin. Zugleich sei sie Teil eines umfassenderen Konzepts, das auch die Sensibilisierung der Besucher umfasse.
Tourismusstadträtin Silvia Peruzzo Meggetto betonte, dass angesichts der besonderen Empfindlichkeit Venedigs verschiedene Instrumente koordiniert eingesetzt werden müssten. Dazu gehörten die Erfassung und Überwachung der Besucherströme sowie die Förderung eines rücksichtsvollen Verhaltens gegenüber der Stadt und ihren Bewohnern.
Die Stadt hatte die Eintrittsgebühr 2024 zunächst an 29 Tagen eingeführt. 2025 wurde sie an 54 Tagen und 2026 an 60 Tagen erhoben. Mit dem Beschluss für 2027 wird das Modell im vierten Jahr in Folge fortgeführt.