Gefahr im Garten

Verbotene Pflanzen: Diese Arten müssen Sie aus dem Garten entfernen

Verbotene Pflanzen: Diese Arten müssen Sie aus dem Garten entfernen © Getty Images
Haben Sie diese Gewächse im Garten? Dann droht Ärger! Denn viele beliebte, aber auch unscheinbare Pflanzen sind in Österreich streng verboten – weil sie giftig sind, Allergien auslösen oder heimische Arten zerstören.

Die EU-Unionsliste invasiver Arten bildet die rechtliche Grundlage für ein strenges Vorgehen gegen gebietsfremde Pflanzen, die eine Gefahr für die heimische Natur darstellen. Diese Arten dürfen in ganz Österreich weder verkauft, noch gepflanzt oder weitergegeben werden. Der Grund dafür ist ihr aggressives Ausbreitungsverhalten, das heimische Ökosysteme nachhaltig schädigt.

Zu den bekanntesten Vertretern auf dieser Liste gehören:

  • Götterbaum (Ailanthus altissima): Verdrängt heimische Gehölze und ist nur schwer zu bekämpfen.
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera): Wächst vor allem an Ufern, verdrängt dort die natürliche Vegetation und fördert Bodenerosion.
  • Gewöhnliche Seidenpflanze (Asclepias syriaca): Schadet vor allem landwirtschaftlichen Flächen durch die Bildung dichter, monokultureller Bestände.
Götterbaum © Getty Images

Gesundheitsgefahr durch bestimmte Neophyten

Einige invasive Pflanzen stellen nicht nur eine ökologische, sondern auch eine direkte gesundheitliche Bedrohung für den Menschen dar. Allen voran ist hier der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) zu nennen. Sein Pflanzensaft kann in Verbindung mit Sonnenlicht zu schweren, verbrennungsähnlichen Hautreaktionen führen. Aufgrund dieser Gefahr unterliegt die Pflanze einer strengen Bekämpfungspflicht.

Ebenfalls relevant ist Ragweed (Ambrosia artemisiifolia). Die Pollen dieser Pflanze sind extrem allergen und lösen bei vielen Menschen starken Heuschnupfen und Asthma aus. In Bundesländern wie Wien, dem Burgenland und Kärnten ist die Vernichtung von Ragweed-Beständen daher gesetzlich vorgeschrieben.

Regionale Verbote und problematische Arten

Neben den EU-weiten Regelungen haben die Bundesländer eigene Listen mit invasiven Arten, deren Ausbreitung verhindert werden soll. Ein prominentes Beispiel ist der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica). Seine aggressiven Wurzeln können durch Asphalt, Mauern und sogar Fundamente wachsen und teure Schäden an Gebäuden und Infrastruktur verursachen.

Kirschlorbeer © Getty Images

Diskussion um Kirschlorbeer und Sommerflieder

Obwohl sie in vielen Gärten beliebt sind, stehen auch Kirschlorbeer und Sommerflieder stark in der Kritik. Sie bieten heimischen Insekten kaum Nahrung und verdrängen durch ihr schnelles Wachstum wertvolle heimische Sträucher. Während in der Schweiz bereits ein Verkaufsverbot gilt, wird in Österreich ein solches noch diskutiert. Umweltschutzorganisationen raten jedoch bereits jetzt dringend vom Anbau dieser Pflanzen ab.

Wer unsicher ist, ob eine Pflanze im eigenen Garten zu den verbotenen Arten gehört, sollte sich bei den Umweltberatungen der Bundesländer oder bei Initiativen wie "Natur im Garten" informieren. Die fachgerechte Entfernung und Entsorgung dieser Pflanzen ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der heimischen Artenvielfalt und zur Vermeidung unnötiger Risiken.