Ab Montag

Wegen Maut: CSU-Politiker vor Gericht

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Sieben Jahre nach dem kostspieligen Debakel um die Pkw-Maut in Deutschland muss sich ab Montag der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor dem Landgericht Berlin verantworten.
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Die Staatsanwaltschaft wirft ihm eine Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Maut vor. Mitangeklagt ist Scheuers damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz.

Die Mautpläne

Die sogenannte Ausländermaut war ein Prestigeprojekt der CSU. Sie sah vor, eine Infrastrukturabgabe für Autos einzuführen und gleichzeitig deutsche Fahrzeughalter steuerlich zu entlasten. Die Mehrkosten hätten folglich nur ausländische Fahrzeughalter bezahlt.

Im Jahr 2018 wurden Verträge mit zwei privaten Firmen, die deutsche CTS Eventim und Kapsch TrafficCom aus Österreich, abgeschlossen, welche die Pkw-Maut erheben und kontrollieren sollten. Sie hatten eine Laufzeit von zwölf Jahren und ein Gesamtvolumen von etwa zwei Milliarden Euro. Laut Staatsanwaltschaft Berlin waren Scheuer und Schulz persönlich in die Verhandlungen eingebunden. Scheuer war von 2018 bis 2021 Verkehrsminister.

Das Scheitern der Maut

Am 18. Juni 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Deutschland mit der Maut gegen EU-Recht verstößt, weil sie Ausländer diskriminiert. Österreich war mit Unterstützung der Niederlande vor Gericht gezogen. Das deutsche Verkehrsministerium kündigte daraufhin noch am selben Tag die Verträge mit den beiden Firmen, was Schadensersatzforderungen nach sich zog. Zur Klärung rief das Ministerium 2020 ein Schiedsgericht an. Dieses entschied, dass der Bund 243 Millionen Euro zahlen muss.

Der Untersuchungsausschuss

Ab Jänner 2020 befasste sich ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags mit der Frage, ob die hohen Kosten hätten vermieden werden können - etwa indem man vor einem verbindlichen Vertragsabschluss die EuGH-Entscheidung abgewartet hätte. Zwischen Oktober 2020 und Jänner 2021 wurden dazu auch mehrfach Scheuer und Schulz befragt.

Auf die Fragen von Abgeordneten, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide angegeben haben, sich an ein solches Angebot nicht zu erinnern. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um bewusste Falschaussagen.

Der Prozess

Die Anklage gegen Scheuer und Schulz wurde Ende Mai 2026 zugelassen. Für den viel beachteten Prozess setzte das Landgericht zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 25. November an. Der konkrete Vorwurf lautet auf "falsche uneidliche Aussage". Die beiden Angeklagten bestreiten die Tat.