Donauinselfest 2026

Wer das mitbringt, bleibt draußen

© APA/FLORIAN WIESER
Große Taschen, Regenschirme, Alkohol oder E-Scooter: Auf dem Donauinselfest ist nicht alles erlaubt. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
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Drei Tage Musik, Party und jede Menge Festivalstimmung: Zum 43. Mal lockt das Donauinselfest heuer hunderttausende Besucher auf die Wiener Donauinsel. Damit das größte Open-Air-Festival Europas sicher und reibungslos abläuft, gelten auf dem Gelände strenge Sicherheitsvorschriften. Welche Gegenstände verboten sind und worauf Besucher beim Einlass achten sollten. Hier, die wichtigsten Regeln im Überblick, zum nachlesen.

Fahrräder und E-Scooter müssen draußen bleiben

Die Anreise mit dem Fahrrad oder E-Scooter ist zwar ausdrücklich erwünscht, auf dem Veranstaltungsgelände selbst sind diese Fahrzeuge jedoch nicht erlaubt. Besucherinnen und Besucher können ihre Räder jedoch bei den zahlreichen Fahrradständern oder in den kostenlosen, bewachten ARBÖ-Fahrradgaragen bei den Zugängen zur Donauinsel abstellen.

Taschen nur bis maximal A3-Größe

Erlaubt sind ausschließlich Taschen und Rucksäcke bis zur Größe eines A3-Blattes. Wer mit größeren Rucksäcken, Reisekoffern oder ähnlichem Gepäck erscheint, muss damit rechnen, dass ihm der Zutritt verweigert wird.

Regenschirme sind tabu

Auch wenn das Wetter nicht mitspielt: Regenschirme sind aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Das gilt ausdrücklich auch für kleine Knirpse. Stattdessen empfehlen die Veranstalter die Verwendung von Regenponchos oder Regencapes.

Tiere dürfen nicht mit aufs Fest

Grundsätzlich sind Tiere auf dem Donauinselfest nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt lediglich für ausgebildete Blindenführ- und Assistenzhunde.

Diese Gegenstände sind ebenfalls verboten

  • Taschen und Rucksäcke größer als A3
  • Camelbacks und Reisekoffer Klappstühle, Hocker, Leitern und andere sperrige Gegenstände
  • Glasflaschen und Dosen
  • Alkoholische Getränke
  • Drogen und andere Rauschmittel
  • Getränke über 0,5 Liter (Ausnahme: medizinische Notwendigkeit)
  • Größere Mahlzeiten
  • Skateboards, Inline-Skates, Scooter, Segways und ähnliche Fahrzeuge
  • Pyrotechnik und Feuerwerkskörper Pfeffersprays, Tränengas und andere Druckbehälter mit gefährlichen Gasen
  • Drohnen
  • Laserpointer
  • Signalhörner, Megafone, Trillerpfeifen und ähnliche Lärmerzeuger
  • Politische, religiöse oder sonstige Propagandamaterialien
  • Werbematerialien und kommerzielle Werbegegenstände

Sicherheit steht im Vordergrund

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Die Veranstalter betonen, dass die Regeln bei Großveranstaltungen erprobt und üblich sind. Sie sollen sowohl die Sicherheit als auch das Wohlbefinden aller Besucherinnen und Besucher gewährleisten.

Wer unsicher ist, ob ein bestimmter Gegenstand mitgenommen werden darf, sollte vor dem Besuch die aktuelle Hausordnung konsultieren oder sich direkt an die Veranstalter wenden. (Pia Rommel)