Wackelt Projekt?

Windpark Rußbach: Morgen entscheidet der Gemeinderat

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Morgen, Montag, 30. Juni, um 19 Uhr trifft sich der Gemeinderat von Rußbach im Gemeindeamt – und die Sitzung wird spannend. Auf der Tagesordnung steht die Umwidmung jener Flächen, auf denen die Windkraft Simonsfeld AG einen Windpark errichten will. Ohne diese Umwidmung zur „Grünland-Windkraftanlage" ist das Projekt rechtlich tot.
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Das Verfahren hat eine bewegte Vorgeschichte. Im Frühjahr lagen die Pläne zur Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogramms in den betroffenen Katastralgemeinden Niederrußbach und Stranzendorf bis Mai 2026 öffentlich auf – und die Stellungnahmen der Bürger kamen zahlreich. Autorin Angelika Starkl, die das Projekt seit Langem kritisch begleitet, übt scharfe Kritik an der Informationspolitik des ÖVP-dominierten Gemeinderats: „Diese Stellungnahmen wurden der Opposition nicht zugänglich gemacht."

Vogelschutz als juristisches Nadelöhr

Das Projekt steht rechtlich an der Schwelle. BirdLife hat das betroffene Gebiet bereits als Vogelschutzzone eingestuft – ein gewichtiges Hindernis. Sollte der Gemeinderat die Umwidmung dennoch beschließen, wandert das Vorhaben in die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dort besitzen anerkannte Umweltorganisationen per Gesetz volle Parteistellung und können bis vor das Landesverwaltungsgericht ziehen. Ein Rechtsanwalt gegen das Projekt ist seitens besorgter Bürger dem Vernehmen nach bereits beauftragt.

"Fotomontagen von privat zum Thema Windräder in Rußbach" © zVg

Im UVP-Verfahren müsste "Simonsfeld" ein aufwendiges, ganzjähriges Vogel-Monitoring durch unabhängige Gutachter finanzieren – Flugkorridore und Brutplätze geschützter Greifvögel wie Rotmilan oder Seeadler werden dabei exakt kartiert. Starkl rechnet vor: „Für Umweltverträglichkeitserklärung, Vogelmonitoring, technische Gutachten, Lärm- und Schattensimulationen sowie juristische Begleitung muss der Betreiber 300.000 bis 500.000 Euro kalkulieren – und scheitert das Projekt, ist dieses Geld verloren." Vom heutigen Tag bis zu einem rechtskräftigen Urteil und dem ersten Spatenstich vergehen laut ihrer Einschätzung drei bis fünf Jahre.

Auch die APG sieht Wasserkraft als unverzichtbar

Bemerkenswert: Ausgerechnet im Mai 2026 lieferte die österreichische Stromversorgung ein Lehrstück über die Grenzen der Windkraft. Die Laufwasserkraftproduktion war so niedrig wie in keinem anderen Mai der vergangenen 25 Jahre – ein Produktionsrückgang von rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ausgeglichen wurde dieser Einbruch nur dank massiv gestiegener Wind- und PV-Produktion. Austrian Power Grid (APG)-Vorstandssprecher Gerhard Christiner zog daraus eine klare Schlussfolgerung: „Der Mai 2026 bestätigt ein weiteres Mal die hohe Relevanz einer ausgewogenen und breit diversifizierten erneuerbaren Stromerzeugung für Österreich." Auf Deutsch: Mehr Windräder allein lösen das Problem nicht – Österreich braucht vor allem eine robuste Wasserkraft als stabiles Rückgrat der Energieversorgung.

Für Rußbach stellt sich damit eine doppelte Frage: Ob ein umstrittener Windpark in einem Vogelschutzgebiet rechtlich überhaupt durchsetzbar ist – und ob er energiewirtschaftlich wirklich das bringt, was seine Befürworter versprechen.