MEL-Kapitalerhöhung

Anlegerin siegte gegen Meinl Bank

03.02.2011

Eine MEL-Anlegerin sah sich von der Meinl Bank in die Irre geführt.

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Die Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL, heute Atrium) ist um einen Gerichtsentscheid reicher. Eine MEL-Anlegerin sah sich von der Meinl Bank bei der MEL-Kapitalerhöhung 2006/07 in die Irre geführt und bekam vom Handelsgericht (HG) Wien recht, obwohl sie die Zertifikate damals direkt bei der Emittentin MEL gekauft hatte. Die Meinl Bank kündigte Berufung an und betonte, stets im Rahmen des Rechts agiert zu haben.

Das HG verdonnerte die Meinl Bank zur Rückzahlung des eingesetzten Geldes, denn das Kreditinstitut habe sich gegenüber der MEL verpflichtet, die bei der Kapitalerhöhung ausgegeben Papiere an der Börse zu platzieren. Laut "Oberösterreichische Nachrichten" sollen allerdings 40 Prozent der Zertifikate nicht im Markt untergebracht worden sein. Dazu habe sich die Bank eines Verrechnungs- und Sammeldepots bedient, so die Richterin laut Zeitung. Außerdem heiße es in dem nicht rechtskräftigen Urteil, dass die Karibik-Briefkastenfirma Somal A.V.V. die MEL-Zertifikate von der Meinl Bank mit Geld der MEL (und somit mit Anlegergeld) gekauft habe.

Anderes Urteil zugunsten der MEL
Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht entweder ein Anleger oder die Meinl Bank ein Urteil in der Causa Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) - freilich jeweils zu seinen Gunsten - vermeldet. Immerhin sind rund 2.700 Kunden, die mit MEL-Papieren Geld verloren haben, vor Gericht gezogen. Diesmal freut sich die Meinl Bank über einen Entscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Linz: Ein Anleger habe mehrfach in MEL investiert, aber erst geklagt, nachdem das Papier nach einem massiven Kursanstieg wieder gefallen war. Das OLG dazu laut Bankaussendung von Donnerstag: "Ist aber aus den Urkunden für den Kläger zu sehen, dass die Werte der Zertifikate rasant steigen können, ist der Schluss naheliegend, dass diese Werte auch wieder rasant fallen können und daher diese Zertifikate riskant sind."

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