Jersey-Aufsicht

MEL-Titel-Rückkauf war rechtskonform

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Die Vorwürfe seien somit völlig haltlos, so ein Bank-Sprecher.

Vorwürfe von Anlegern und auch von Seiten der Atrium-Eigentümer, wonach der Rückkauf von Zertifikaten der Atrium-Vorgängergesellschaft Meinl European Land (MEL) durch das damalige Management Jersey-Recht verletzt habe, sind nach Angaben der Meinl Bank jetzt durch einen Spruch der Finanzmarktaufsichtsbehörde von Jersey widerlegt worden.

Kein Bruch des Gesellschaftsrechts
Demnach stelle die "Jersey Financial Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) heute in einer Erklärung fest, dass die im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten MEL-Zertifikaten (ADC) , die ausgegebene Aktien des Unternehmens repräsentierten, keinen Bruch des Gesellschaftsrechts darstellten und daher rechtskonform waren, teilte die Meinl Bank heute, Mittwoch, mit. Dies sei das Ergebnis "einer langen und intensiven Untersuchung, die von zwei von der Jersey Financial Services Commission ernannten Inspektoren durchgeführt wurde".

Meinl Bank: "Vorwürfe haltlos"
Ein Meinl-Bank-Sprecher betonte, dass die Meinl Bank als Dienstleisterin für die MEL immer im Rahmen des geltenden Rechts agiert habe. Nun werde von der unabhängigen Jersey-Finanzaufsicht bestätigt, dass die Rückkäufe der MEL-Zertifikate in jeder Hinsicht rechtskonform und entsprechend der geltenden Regeln erfolgt seien. "Das Erkenntnis der Jersey Financial Services Commission zeigt überdies, dass der Rückkauf in Einklang mit dem Gesellschaftsrecht von Jersey aus 1991 war. Die Konsequenzen sind klar: Der Vorwurf wegen rechtswidriger Handlungen in Zusammenhang mit MEL gegen Meinl Bank als auch Julius Meinl ist somit haltlos," so der Sprecher.

"Meinl-Bank-Position untermauert"
Der Spruch der Jersey-Aufsicht stehe nun in einer Reihe von österreichischen Institutionen, die die Rechtsposition bestätigten. So habe etwa die Übernahmekommission bestätigt, dass das österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit wird in den Augen der Meinl Bank auch bestätigt, dass MEL "von einem eigenständigen unabhängigen Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl, oder der Meinl Bank." Ebenso hätten die Finanzprokuratur und der Unabhängige Verwaltungssenat Wien die Position der Meinl-Bank-Position untermauert, dass der Rückkauf der MEL Zertifikate 2007 nicht veröffentlichungspflichtig gewesen sei.

Und schließlich teilten, so erklärt die Meinl Bank, die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) und die Wiener Börse die Rechtsmeinung der Bank bezüglich der Unterscheidung von Aktien und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten seien in allen zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

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