Nach Aktienrückkauf

Atrium klagt Meinl auf 2 Mrd. Euro

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Julius Meinl und frühere MEL-Geschäftsführung sollen Schaden ersetzen.

Aus Sicht der Meinl-European-Land-Nachfolgegesellschaft Atrium war Julius Meinl V. "Mastermind" und "Anstifter" bei den Deals rund um den umstrittenen Aktienrückkauf bei der MEL - das sei die Verdachtslage nach den bisherigen Ermittlungen. Atrium hat am Mittwoch eine 2,1 Mrd. Euro schwere Klage gegen Julius Meinl V. und andere frühere Verantwortliche bei der Meinl Bank und bei Meinl European Land wegen "Untreue am Gesellschaftsvermögen" eingebracht.

 Julius Meinl ist Hauptbeklagter
Erstbeklagter der in der britischen Hauptstadt eingebrachten 80-seitigen Klagsschrift ist Julius Meinl, zweitbeklagt die Meinl Bank und dann erst folgen die Julius Meinl AG und damalige Manager aus dem MEL-Imperium.

Schadensersatz gefordert
Bei der Klagseinbringung in London eine Rolle gespielt hat, dass Julius Meinl britischer Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz dort hat. Die Wiener Atrium-Anwältin Bettina Knötzl schloss nicht aus, dass versucht wird, auf das Vermögen von Julius Meinl zuzugreifen. Das werde sicher nicht leicht werden, wurde eingeräumt.

Auch dass nach dem Verdacht der Atrium Jersey-Recht gebrochen wurde, ist mitentscheidend. Die Eile bei der überraschenden Klagseinbringung wurde auch damit begründet, dass nach österreichischem Recht jetzt im August (nicht strafrechtlich relevante) Ansprüche verjährt wären.

Langjähriger Prozess

Der Prozess könnte bis zu sieben Jahre dauern, meinte Knötzl, Partnerin der Kanzlei Wolf Theiss am Mittwoch. Inhalt der Klage sind Milliardenschäden im Zusammenhang mit dem 2007 erfolgten Aktienrückkauf (1,8 Mrd. Euro) und "sonstige grobe Pflichtverletzungen". Weil ein Vorwurf auf "Verstoß gegen die Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft" lautet, sei auch gegen Jersey-Recht verstoßen worden. Der Rest auf die Klagssumme von 2,1 Mrd. Euro seien zu viel bezahlte Gebühren und Ähnliches. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Anwälte von Wolf Theiss halten fest, dass alles die Verdachtslage beschreibt.

"Absurde Aktion"
Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer wies die Klage umgehend als "populistische und absurde Aktion" zurück. Für Huemer ist die Klagsankündigung ein Signal, dass Atrium an einer breiteren Lösung der offenen Fragen nicht interessiert sei. Die Meinl Bank habe in Verhandlungen mit der Arbeiterkammer einen Vergleich mit MEL-Anlegern gefunden erinnerte er und strebe auch mit Atrium eine breitere Lösung an. Außerdem würden sich die Prozesskosten bei einer Klage auf einen hohen Millionenbetrag belaufen, daher schade so eine Klage den Aktionären. Die Meinl Bank behalte sich ihrerseits rechtliche Schritte vor.

Auch habe Julius Meinl seinen Wohnsitz nicht in London, sagt die Bank. Julius Meinl sei in Österreich hauptgemeldet und habe hier auch seinen Lebensmittelpunkt.

"Untersuchungsergebnis schockierend"
Auch wenn die Untersuchungen in der Causa Meinl/Meinl European Land noch nicht abgeschlossen seien: "Das Ergebnis ist schockierend", sagte Bettina Knötzl. Die Verdachtslage zeige: "Atrium ist das Opfer von Untreue, Betrug und Marktmanipulation" sowie von gröbsten Pflichtverstößen und Interessenskonflikten von Mitgliedern der früheren MEL-Führung, "die wir den inneren Kreis nennen".

"Wir wollen beweisen, dass Julius Meinl das Mastermind war, der Anstifter", sagte die Juristin. Wieder und wieder habe dieser "innere Kreis" der früheren Geschäftsführung seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft und all ihren Anlegern verletzt. Atrium sehe sich als Opfer und kämpfe damit auf der gleichen Seite wie alle Anleger.

Verpflichtet zur Wiedergutmachung

Angesichts "atemberaubender Fakten" habe sich Atrium am Dienstagabend zur Klage entschieden. Die Gesellschaft sei im Interesse ihrer Anleger sogar "verpflichtet", die Beschuldigten zur Verantwortung zu ziehen und die Wiedergutmachung des zugefügten Schadens gerichtlich einzufordern. Im Zusammenhang mit dem MEL-Aktienrückkauf wird der Schaden von Atrium mit 1,8 Mrd. Euro beziffert.

Kapitalerhöhung wurde geparkt

In der Klage werde aufgeführt, wie mit Hilfe dieses "inneren Kreises" auf Kosten von MEL und ihrer Anleger Bereicherungen stattgefunden hätten. Eines der relevanten Themen: Im Zuge der Kapitalerhöhung von Anfang 2007 über 1,5 Mrd. Euro seien 42 % des neuen Kapitals nicht am Markt platziert worden. Dieses Paket sei bei der Gesellschaft "Somal" geparkt worden. Die Meinl Bank habe die Zeichnungsgarantie übernommen und damit das Risiko der Platzierung. Offenbar, so der Verdacht der Kläger, habe man sich dessen entledigen wollen und deshalb einen Tag nach der Zeichnungsfrist gleich mit dem berühmt-berüchtigten Aktienrückkauf begonnen, um den Aktienkurs hoch zu halten. Der Gewinn sei bei Meinl geblieben, das Risiko habe MEL getragen, so die Juristin. So habe MEL einen Schaden von 1,8 Mrd. Euro erlitten. "Und das Beste: Dafür auch noch Gebühren gezahlt", wie sie hinzufügte.

Dem sogenannten "inneren Kreis" der damaligen MEL-Verantwortlichen wird zudem vorgeworfen, im Sommer 2007 Hauptversammlungsbeschlüsse verändert zu haben. Der "äußere Kreis" habe auch davon nichts gewusst. In den der Klage zugrundeliegenden Akten wird aus zahlreichen internen Schriftstücken zitiert, in denen die Aktionäre ("Lämmer") nicht gut wegkommen.

Die Klagen sollen in den nächsten Tagen zugestellt werden. Zwei der Beklagten befinden sich nicht in der EU, was die Zustellung der Klagsschrift schwieriger macht. Das ist zum einen die Gesellschaft Meinl European Real Estate Ltd. (MERE) und zum anderen der Ex-Manager Karel Römer.

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