Mehr als 10 Jahre?

Die ganze Wahrheit über Benkos Haftrisiko

Ein Mann im Anzug mit roter Krawatte steht vor einer grauen Wand und blickt ernst in die Kamera.
© APA/EXPA/JOHANN GRODER
Seit 544 Tagen sitzt René Benko in U-Haft. Ein Rekord für Österreich. Doch wie viel Knast droht dem gescheiterten Signa-Tycoon wirklich? Ein Top-Anwalt klärt jetzt auf.
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544 Tage oder 18 Monate sitzt der Tiroler Signa-Gründer René Benko bereits in Untersuchungshaft. Das ist fast am Maximum, denn bei schweren Verbrechen sind in Österreich maximal zwei Jahre U-Haft erlaubt.

Während die Justiz in vier  Ländern (Österreich, Deutschland, Liechtenstein und Italien) nach dem Milliarden-Pleitier greift, fragt sich ganz Österreich: Wie viel Haft droht Benko wirklich?

Der Haken: Finanzstrafen zählen extra

In Österreich gibt es bei Vermögensdelikten wie Untreue, Betrug oder Krida einfach ein gesetzliches Maximum von zehn Jahren. Während Benko bei den klassischen Wirtschaftsdelikten nicht über die zehn Jahre kommt, könnte es bei Steuervergehen anders aussehen.

Dem Kurier sagt Justiz-Experte Robert Kert von der WU Wien: "Es gibt eine Kumulation, weil das Finanzstrafrecht ein anderes Sanktionensystem hat." Wenn Benko wegen Abgabenbetrugs in Millionenhöhe verurteilt wird, könnten noch einmal bis zu zehn Jahre dazukommen! Dann drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.

Lebenslanges Italien-Verbot

In Deutschland und Italien wird ebenfalls gegen Benko ermittelt. In Südtirol liegt sogar ein Haftbefehl vor.

Strafverteidiger Johannes Zink gibt im Kurier-Gespräch Entwarnung: "Solange Benko nicht nach Deutschland oder Italien reist, kann ihm nichts passieren. Wir liefern eigene Staatsbürger nicht aus."

Eines ist übrigens jetzt schon fix: Die U-Haft wird er so schnell nicht verlassen. Der OGH hat die Verurteilung Benkos bestätigt, einen Freispruch sogar aufgehoben. Jetzt muss das Landesgericht Innsbruck erneut über die Strafe entscheiden.

  • Im Oktober 2025 ist Benko in Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt, in einem anderen Punkt jedoch freigesprochen worden. Der Oberste Gerichtshof hob den Freispruch auf: Die Strafe könnte nun höher ausfallen, das Landesgericht ist am Zug.
  • In einem zweiten Verfahren im Dezember 2025 kassierte Benko wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig 15 Monate bedingte Haft. Über die Rechtsmittel zu diesem Urteil wird der OGH zu einem späteren Zeitpunkt beraten.
  • Im Juni 2026 erhob die WKStA die dritte Anklage gegen ihn wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida.
  • René Benko bestreitet alle Vorwürfe.

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